Am Rückbau muss sich die Gemeinde Wartau mit einem Interessensbeitrag von 1,1 Mio. Franken beteiligen, die restlichen 400000 Franken übernimmt der Kanton. Das geht aus einer Mitteilung der Gemeinde hervor.
Wird die Vorlage am 10. April abgelehnt, kann die Bahnhaltestelle nicht realisiert werden, weil die Kantonsregierung die Finanzierung der S-Bahnhaltestelle unter Vorbehalt des Wartauer Interessensbeitrages zugestimmt hat.
Gemeindepräsident Andreas Bernold sagt:
Ob und wann eine neue Finanzierung oder ein neues Projekt initiiert werden kann, hängt unter anderem von den beteiligten Partnern ab. Eine allfällige Realisierung wird sich voraussichtlich um Jahre hinauszögern.Der Standort Trübbach-Fährhütte ist nicht mehr verhandelbar, da er im Richtplan des Kantons festgelegt ist. Das kantonale Amt für öffentlichen Verkehr hat bekanntlich eine Nutzwertanalyse durchgeführt. Dabei wurden der bestehende und der geplante Standort gegenübergestellt. Die Analyse ist zugunsten Trübbach-Fährhütte ausgefallen, wenn auch eher knapp, wie der W&O vor zwei Jahren berichtete. «Die Wiederinbetriebnahme des alten Bahnhofgebäudes in Trübbach steht nicht zur Diskussion, umso mehr der bestehende Bahnhof nach dem Behindertengleichstellungsgesetz mit erheblichem Aufwand saniert werden müsste, dies würde mehr kosten als der Bau einer neuen Haltestelle. Wenn wir eine Bahnhaltestelle wollen, wird diese im Gebiet Fährhütte realisiert», so Andreas Bernold weiter.