2'000 Franken für nichts: Ein Buchser war unfreiwillig in einem Bestellungsbetrug involviert | W&O

06.02.2023

2'000 Franken für nichts: Ein Buchser war unfreiwillig in einem Bestellungsbetrug involviert

Ein Buchser erhielt kürzlich eine Rechnung für eine Bestellung, dabei hatte er nie eine getätigt. Als Geschädigte bleibt eine Mofafirma zurück.

Von lukas.hohmeister
aktualisiert am 28.02.2023
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Mit den Worten «Kauf auf Rechnung» wirbt eine Mofafirma in Frauenfeld auf ihrer Website. Eine Täterschaft macht sich dieses Zahlungsmittel kürzlich zunutze und bestellte diverse Ersatzteile und Zubehör für Motorfahrräder im Wert von knapp 2000 Franken. Die Rechnung dafür landete bei einem Buchser. Er wurde unfreiwillig in eine Betrugsmasche involviert. Als Geschädigte bleibt hingegen die Mofafirma zurück.

Fehler in der Anschrift machten stutzig

Schnell war dem Buchser bewusst, dass bei der Anschrift auf einem Brief etwas nicht stimmte. Er stellte drei Schreibfehler fest: Sein Vorname wurde um einen Buchstaben gekürzt, der Familienname war klein geschrieben und darin bemerkte er gleich noch einen Buchstaben zu viel. Mit dem Öffnen des Briefes kam ihm eine Rechnung entgegen: 1994.05 Franken wurden von ihm verlangt. Das Merkwürdige: Auf der Rechnung, die der Redaktion vorliegt, deutet nichts auf einen Betrug hin.
 Die Täterschaft bestellte Zubehör und Ersatzteile im Wert von mehreren Tausend Franken. Symbolbild: Bruno Kissling
Die Täterschaft bestellte Zubehör und Ersatzteile im Wert von mehreren Tausend Franken. Symbolbild: Bruno Kissling
Der Buchser kontaktierte die Polizei. Diese meldete nach Abklärungen mit der Mofafirma, dass jemand auf seinen leicht veränderten Name diverse Ersatzteile und Zubehör für Motorfahrräder auf seine Adresse bestellt hatte. Weiter teilt die Kantonspolizei St. Gallen mit, dass das entsprechende Paket vor einem Mehrfamilienhaus im Kanton Basel-Landschaft deponiert wurde. Eine Person mit dem Namen auf dem Paket wohne dort aber nicht.

Internet dient vermutlich als Quelle für Adressen

Weshalb wurde genau die Adres­se «unseres» Buchsers gewählt? Die Kantonspolizei geht von einem Zufall aus. Als Quelle diene zum Beispiel ein Telefonbuch im Internet (wo auch der Buchser vermerkt ist) oder eine andere Quelle im Internet. Um sich als Privatperson vor solchen Betrügereien zu schützen, könne man Online-Einträge, in denen die Adresse publiziert sind, löschen.