Die Heldaustrasse, vom Kreisel Mühleäuli bis zur Kreuzung Heldaustrasse/Rheinaustrasse, ist ein Strassenzug auf welchem mit einer Geschwindigkeit von 60 km/h gefahren werden darf. Im Bereich der Geschwindigkeitssignalisation «Generell 50» bei der Kreuzung Heldaustrasse/Rheinaustrasse lassen viele Fahrzeuglenkende ihre Fahrzeuge ausrollen. Somit passieren diese den Kurvenbereich immer noch mit einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h, heisst es in Mitteilungen der Stadt Buchs.
In dieser Kurve befindet sich eine Fuss- und Veloquerung, anschliessend folgen Ein- und Ausfahrten zu privaten Liegenschaften. Dies führt regelmässig zu gefährlichen Situationen. Diese und weitere Gründe führten dazu, dass die Reduktion der zulässigen Höchstgeschwindigkeit der Heldaustrasse; Gemeindestrasse 1. Klasse, Nr. 11 im Abschnitt Kreisel Mühleäuli bis Kreuzung Heldaustrasse/Rheinaustrasse von «60» auf «50 generell» beschlossen wurde. Es folgt nun das Auflage- und Ausschreibeverfahren.
Neugutgrabenstrasse: Aufhebung von Parkfeldern
Im Zusammenhang mit der Einführung der Tempo-30-Zone Hanfland im Jahr 2016 wurden im gesamten Gebiet Parkfelder im Strassenraum markiert. In der Neugutgrabestrasse wurden damals insgesamt neun Parkfelder gezeichnet. Zwischenzeitlich wurden an der Neugutgrabenstrasse die Überbauung Swebahov um zwei Mehrfamilienhäuser inkl. Tiefgarage erweitert.
Gegenüber der Tiefgaragenausfahrt befinden sich zwei Parkfelder, welche die Ausfahrt aus derselben behindern. Parkfelder gegenüber Ausfahrten sind zudem nicht zulässig. Es wurde daher die Aufhebung der zwei markierten Parkfelder gegenüber der Tiefgaragenausfahrt der Überbauung Swebahov auf der Neugutgrabenstrasse; Gemeindestrasse 2. Klasse, Nr. 229, erlassen. Es folgt nun das Auflage- und Ausschreibeverfahren, heisst es in den Mitteilungen der Stadt.
Traglastbeschränkung bei Giessenbrücke
Grünaustrasse; Gemeindestrasse 1. Klasse; Nr. 7: Eine nach aktuellen Normen durchgeführte rechnerische Überprüfung im Rahmen der Verkehrserschliessung «Hochhaus Chez Fritz» zeigte auf, dass die bestehende Brücke rechnerisch mit Fahrzeugen bis maximal 30 Tonnen Gewicht ein- oder zweispurig befahrbar ist.
Deshalb wurde die Traglastbeschränkung der Giessenbrücke Grünaustrasse (GI8) auf Fahrzeuge bis zu 30 Tonnen beschlossen. Es folgt nun das Auflage- und Ausschreibeverfahren.