57'000 Franken auf das eigene Konto umgeleitet: Ehemaliger Altersheim-Leiter verurteilt | W&O

15.12.2021

57'000 Franken auf das eigene Konto umgeleitet: Ehemaliger Altersheim-Leiter verurteilt

Veruntreuung, Betrug sowie Urkundenfälschung: Der frühere Leiter des Sennwalder Altersheims wurde verurteilt. Er hat das «Forstegg» finanziell an die Wand gefahren. Die Gemeinde will die nötigen Schritte in die Wege leiten, um das Geld zurückzuerhalten.

Von admin
aktualisiert am 28.02.2023
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Der ehemalige Leiter des Altersheims Forstegg wurde wegen Veruntreuung, mehrfachem Betrug sowie mehrfacher Urkundenfälschung mittels Strafbefehl verurteilt. Seine Frau wurde wegen mehrfacher unrechtmässiger Verwendung von Vermögenswerten verurteilt. Dies bestätigt die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen gegenüber dem W&O. Beide wurden zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 150 Franken (27'000 Franken), bedingt mit einer Probezeit von zwei Jahren und einer Busse von 4000 Franken, respektive zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 40 Franken, bedingt mit einer Probezeit von zwei Jahren sowie einer Busse von 500 Franken verurteilt. Die Strafbefehle sind noch nicht rechtskräftig.

Ein Blick zurück auf das finanzielle Desaster

Der ehemalige Leiter des Altersheims Forstegg, der seit 2014 im Amt war, fuhr das Heim finanziell an die Wand (der W&O berichtete). Es schrieb mehrfach rote Zahlen, die Reserven von 2,4 Millionen Franken wurden trotz guter Auslastung des Heims fast vollständig aufgebraucht. Anfang 2019 wurde dies publik, der Heimleiter kündigte. Die Überprüfung der Buchhaltung ergab «Hinweise auf Unregelmässigkeiten durch unbelegte Bank- und Kassabezüge mit dem Verdacht auf Privatentnahme». Die Gemeinde Sennwald reichte Strafanzeige ein gegen den ehemaligen Heimleiter und dessen Frau.

Über 57'000 Franken veruntreut

Die Untersuchungen ergaben: Das Altersheim wies unter seiner Führung falsche Zahlen aus. Die Staatsanwaltschaft wirft dem ehemaligen Leiter vor, über 57'000 Franken veruntreut zu haben. Dies schreibt die Zeitung «Blick», welcher der Strafbefehl vorliegt. Das siebenseitige Dokument offenbart einen Forstegg-Chef, der knallhart in die eigene Tasche gewirtschaftet haben dürfte. Die Bürger seien indirekt für teures Campingzubehör, ein Auto und seine Kreditkartenrechnungen aufgekommen, schreibt «Blick». Ebenso für Strassenverkehrsabgaben und seine Billag-Gebühren. Insgesamt 57'125.80 Franken soll der ehemalige Leiter auf sein Privatkonto umgeleitet haben. 6300 Franken flossen zudem auf das Konto seiner Frau, die nun ebenfalls verurteilt wurde. Um das Heim zumindest auf dem Papier finanziell besser dastehen zu lassen, soll der frühere Leiter mehrfach Erfolgsrechnungen «frisiert» haben, so «Blick». 2016 und 2017 liess er laut Staatsanwaltschaft zwei Lohnläufe an das Personal aus der Bilanz verschwinden. Mit dem Resultat, dass der Personalaufwand zusammengezählt um fast 600'000 Franken zu niedrig ausgewiesen wurde. Gleichzeitig blies er den Bargeld-Bestand in der Kasse auf und liess beglichene Rechnungen der Bewohner nicht in die Bilanz einfliessen, um höhere Guthaben vorzutäuschen. Der ehemalige Leiter, der inzwischen ins Tessin umgezogen ist, dürfte den Schuldspruch laut seinem Anwalt akzeptieren, schreibt «Blick». Der Anwalt räumt ein, dass sein Mandant Fehler begangen habe, auch wenn er mit den Vorwürfen nicht vollumfänglich einverstanden sei.

Die Gemeinde Sennwald will das Geld zurück

Auch nach Abschluss des Strafverfahrens dürfte die Sache aber noch nicht ausgestanden sein, denn die Gemeinde Sennwald will ihr Geld zurück. «Wir wollen den Schaden beglichen haben», sagt Gemeindepräsident Bertrand Hug. Er hat das unangenehme Geschäft von seinem Vorgänger Peter Kindler geerbt. Auf welchem Wege die Gemeinde versuchen wird, an das Geld zu kommen, kann Bertrand Hug noch nicht sagen. «Zuerst müssen wir abwarten, denn der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig», sagt er gegenüber dem W&O.
Wenn das Urteil rechtskräftig ist, werden wir die nötigen Schritte in die Wege leiten, um an das Geld zu kommen.
Inzwischen befinde sich das Altersheim wieder in ruhigeren Gewässern. Die Bildung neuer Reserven gestalte sich allerdings schwierig. Um einen zukünftigen Missbrauch von Geldern zu verhindern, sei ein umfangreiches Kontrollsystem eingeführt worden. Auf die Frage, ob mit diesem System ein solcher Fall nicht mehr vorkommen kann, sagt Hug:
Es gibt kein System, welches man nicht überlisten kann. Aber es ist nun zumindest sehr, sehr unwahrscheinlich.»
Man schaue nun generell sehr gut hin, das System habe sich bis jetzt absolut bewährt. Ein springender Punkt: Die Buchhaltung wird aktuell auswärts geführt und nicht mehr durch die Heimleitung. Zudem seien mehrere Instanzen eingeführt worden, welche die anstehenden Zahlungen durchlaufen. (wo)