Im Kanton St. Gallen wird das Prozedere der Steuererklärung zunehmend digitalisiert. Neu kann man die Steuererklärung vollständig elektronisch einreichen, wie das Steueramt am Donnerstag mitteilte – ganz ohne Papier und Briefpost.
Die meisten Bürgerinnen und Bürger erledigen die Sache mit den Steuern gewissenhaft. Doch wie steht es mit den schwarzen Schafen, die Vermögenswerte vor dem Staat verstecken? Seit zwölf Jahren haben sie die Option der straflosen Selbstanzeige, die es einmal im Leben ermöglicht, hinterzogene Vermögen offenzulegen, ohne dafür bestraft zu werden.
Pendelt sich die Schwarzgeldsumme ein?
93 Millionen Franken Schwarzgeld sind im vergangenen Jahr auf diese Weise beim kantonalen Steueramt deklariert worden. Die Summe ist vergleichsweise tief, wenn man auf die vergangenen Jahre zurückblickt: 577 Millionen Franken waren es im Jahr 2017. Der anrollende automatische Finanzdatenaustausch zwischen der Schweiz und dem Ausland zeigte grosse Wirkung. Lieber die hinterzogenen Vermögen selber offenlegen, bevor die Behörden dahinterkommen, schienen sich viele zu sagen. 1288 Selbstanzeigen wurden damals allein im Kanton St. Gallen eingereicht. Auch diese Zahl sank danach stark, auf 217 Selbstanzeigen im Jahr 2020. Neuerdings aber zeigt der Trend wieder nach oben: 282 Selbstanzeigen waren es im Jahr 2021. «Bemerkenswert» sei dieser neuerliche Anstieg um 30 Prozent, heisst es beim kantonalen Steueramt. Amtsleiter Felix Sager sagt auf Anfrage:Auch zwölf Jahre nach der Einführung hat das Instrument der straflosen Selbstanzeige immer noch ein gewisses Potenzial.Er vermutet, dass es sich nicht mehr nur um finanzielle «Altlasten» handelt, sondern dass laufend auch neu verdiente Vermögen hinzukommen, die zunächst nicht deklariert wurden. Ob sich der positive Trend bei den Selbstanzeigen fortsetzen werde, sei schwierig vorauszusagen. Klar ist: Das im Jahr 2021 offengelegte Schwarzgeld befindet sich hauptsächlich in der Schweiz – der Anteil beträgt 70,5 Prozent. Nur 29,5 Prozent stammen aus dem Ausland, davon 7,3 Prozent aus dem Fürstentum Liechtenstein. Damit setzt sich auch die Tendenz fort, die bereits in den Vorjahren sichtbar war: St. Galler nutzen die Selbstanzeige, um auch bei ihren Vermögen im Inland – für die das Bankgeheimnis gilt – steuertechnisch aufzuräumen." fotograf="Bild: Ralph Ribi" textUmfliessen="0" lightbox="0" />
Bankdatenaustausch: Erste Strafverfahren eingeleitet
Währenddessen kommt mit dem automatischen Informationsaustausch (AIA) auch Schwarzgeld aus dem Ausland ans Licht, das nicht freiwillig deklariert wurde. Über die letzten drei Jahre hat das St.Galler Steueramt 402 Fälle entdeckt, die Nachbesteuerung ist im Gang. 278 Fälle sind inzwischen rechtskräftig veranlagt. Die Summe dieser hinterzogenen Vermögen beträgt 85,1 Millionen Franken. Für Kanton und Gemeinden ergibt das Mehreinnahmen von 2,5 Millionen Franken. «Im Jahr 2021 haben wir in diesem Zusammenhang auch erstmals Steuerstrafverfahren eingeleitet», sagt Felix Sager. Allerdings: Ein klarer Trend lässt sich beim Schwarzgeld, das dank des Informationsaustauschs entdeckt wurde, nicht feststellen. 48 Fälle waren es im Jahr 2019, 230 Fälle im Jahr 2020 und 124 Fälle im Jahr 2021. Diese Fälle findet das Steueramt aufgrund der Stichproben. Denn die Zahl der Meldungen, die der Kanton im Rahmen des AIA vom Ausland erhält, ist gewaltig: 47 000 kamen im vergangenen Jahr allein aus Deutschland, 16 000 aus Liechtenstein, 4500 aus Italien. Felix Sager sagt:Bei manchen Stichproben stellen wir fest, dass die Vermögenswerte völlig korrekt deklariert wurden.Bei anderen wiederum seien die Zahlen trügerisch. «Es kann sein, dass die genannte Geldsumme relativ tief ist, wir dann aber feststellen, dass noch eine Liegenschaft vorhanden ist, womit der Vermögenswert dann wesentlich grösser ist.»