Als erster Kanton in der Schweiz: St.Gallen startet Pilotversuche mit E-Collecting | W&O

Kanton St.Gallen 03.02.2025

Als erster Kanton in der Schweiz: St.Gallen startet Pilotversuche mit E-Collecting

Ab Frühling 2026 sollen St.Galler Stimmberechtigte Referenden und Initiativen elektronisch unterzeichnen können. Mit den Pilotversuchen im Kanton St.Gallen könnten schweizweit erstmals Erfahrungen mit E-Collecting gesammelt werden.

Von ame
aktualisiert am 04.02.2025
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Der Kanton St.Gallen will als erster Kanton Pilotversuche mit E-Collecting durchführen: Ab dem Jahr 2026 sollen die Stimmberechtigten Referenden und Initiativen ortsunabhängig und sicher elektronisch unterzeichnen können. Nach breiter Zustimmung in der Vernehmlassung habe die Regierung die entsprechende Gesetzesvorlage zuhanden des Kantonsrates verabschiedet, schreibt die Staatskanzlei St.Gallen in einer Medienmitteilung.

Mit E-Collecting ist das Sammeln von elektronischen Unterschriften für Volksinitiativen oder Referendumsbegehren gemeint – entweder anstelle von Unterschriften auf Papier oder in Kombination mit diesen. Das Sammeln von Unterschriften soll damit vereinfacht werden. E-Collecting verhindere zudem falsche und mehrfache Unterzeichnungen, weil die Unterschriften automatisiert mit dem Stimmregister abgeglichen werden. Dies ist laut der Staatskanzlei St.Gallen auch auf eidgenössischer Ebene ein Fortschritt bezüglich mutmasslicher Unterschriftenfälschungen und problematischer Sammelpraktiken.

Gesetzesvorlage kommt vor den Kantonsrat

Die Staatskanzlei hat vom 25. September bis 18. November 2024 die Vernehmlassung zu den gesetzlichen Grundlagen für Pilotversuche mit E-Collecting durchgeführt. Der Entwurf habe sowohl von den politischen Parteien als auch den Gemeinden breite Zustimmung erfahren. Die Regierung hat nun die geringfügig überarbeitete Vorlage zuhanden des Kantonsrates verabschiedet. Unter Vorbehalt des politischen Prozesses wird E-Collecting ab Frühjahr 2026 zur Verfügung stehen.

E-Collecting soll im Pilotversuch mit einer Fixanteillösung angeboten werden. Konkret heisst das, dass höchstens 50 Prozent der Unterschriften, die für das Zustandekommen eines Begehrens notwendig sind, in elektronischer Form gesammelt werden können. Die Regierung könne diesen Anteil durch Verordnung auf höchstens 75 Prozent erhöhen. Mit der Möglichkeit einer Erhöhung kann die Wirkung von E-Collecting auf die direktdemokratischen Instrumente erprobt werden. Nach sieben Jahren will die Regierung dem Kantonsrat einen Bericht zu den Erfahrungen mit E-Collecting vorlegen und allenfalls rechtliche Anpassungen vorschlagen.

Sammelsystem soll Gemeinden entlasten

Wie die Staatskanzlei in der Medienmitteilung weiter schreibt, entlastet E-Collecting die politischen Gemeinden, da sie weniger handschriftliche Unterschriften bescheinigen müssen. Mit den Pilotversuchen im Kanton St.Gallen könnten schweizweit erstmals Erfahrungen gesammelt werden, wie gross der Aufwand für das Sammeln elektronischer Unterschriften im Vergleich zum Sammeln von Unterschriften auf der Strasse ist.

Ab Frühjahr 2026 soll die E-Collecting-Plattform für Unterschriftensammlungen auf kantonaler Ebene zur Anwendung kommen. Zu einem späteren Zeitpunkt bei Bedarf auch für Unterschriftensammlungen im Rahmen von Referenden und Initiativen auf Gemeindeebene. Hierfür sei ein zweistufiger Beschluss der Regierung und der zuständigen Gemeinde erforderlich.