Wie die Stadt auf ihrer Homepage schreibt, sei das Resultat erfreulich: «Die Lohngleichheit zwischen Mann und Frau ist bei allen Organisationseinheiten gewährleistet. Die Analyse zeigt, dass kein Geschlechtseffekt vorhanden ist.»
Die in der Bundesverfassung und im Gleichstellungsgesetz verankerte Lohngleichheit für Frauen und Männer verlangt gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit, unabhängig vom Geschlecht. Um diesem Anliegen Nachdruck zu verleihen, wurde das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GIG) per 1. Juli 2020 revidiert.
Neu würden in der Schweiz alle Arbeitgebenden mit 100 oder mehr Mitarbeitenden dazu verpflichtet, eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen und diese durch eine zugelassene Revisionsstelle prüfen zu lassen.