Die Anzeige, welche am 2. Mai in der Zeitung «Werdenberger & Obertoggenburger» erschien, enthält nämlich den Begriff «Enteignung».
Genau genommen steht in der Anzeige vom Eidgenössischen Starkstrominspektorat: «Während derselben Auflagefrist kann, wer nach den Vorschriften des EntG Partei ist, sämtliche Begehren nach Artikel 33 EntG geltend machen. Diese sind im Wesentlichen: a)Einsprachen gegen die Enteignung; ... e) die geforderte Enteignungsentschädigung.»
1300 Meter Freileitung abbrechen
Wie das Eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI) in Fehraltorf mitteilt, sollen gemäss dem Gesuch 1300 Meter Freileitung abgebrochen und durch eine neue Mittelspannungskabelleitung von 1400 Meter ersetzt werden.
Bezüglich der Einsprachen schreibt das ESTI, dass «die Publikation noch am Laufen ist. Daher können wir dazu noch keine Antwort geben.» Vorgängige Hinweise auf mögliche Einsprecher seinen keine eingegangen.
Alle Dienstbarkeiten wurden eingeholt
Solche Projekte sind meist nicht umstritten, heisst es dann auch seitens der Politischen Gemeinde Grabs. Leitungen im Boden seien weniger sturmanfälliger.
Und die Enteignung? Die gibt es auch nicht. «Die St. Gallisch-Appenzellischen Kraftwerke (SAK) hat alle Dienstbarkeiten eingeholt. Deshalb gibt es keine Enteignungen», sagt Walter Hallauer, Leiter Planvorlagen des ESTI.