Audi RS3 mit unerlaubten Modifikationen: Polizei legt getuntes Auto still | W&O

Sevelen 10.09.2024

Audi RS3 mit unerlaubten Modifikationen: Polizei legt getuntes Auto still

Ende August kontrollierte die Kantonspolizei St.Gallen in Sevelen einen Audi RS3, der technisch verändert worden ist. Das Auto wurde stillgelegt und der Fahrzeughalter angezeigt.

Von PD
aktualisiert am 10.09.2024
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Am 26. August hat eine Patrouille der Kantonspolizei St.Gallen an der Rheinstrasse in Sevelen ein Auto, einen Audi RS3, zur Kontrolle angehalten. Eine Überprüfung des Fahrzeuges förderte mehrere technische Änderungen zu Tage. Darunter nicht eingetragene typenfremde Felgen und einen typenfremden Ladeluftkühler, eine geänderte Motorensoftware sowie geänderte Downpipe und Sportkatalysatoren. In der Folge wurde das Auto polizeilich sichergestellt.

Software verändert

Wie es in einer Mitteilung heisst, führten Spezialisten der Verkehrspolizei einen Tag später auf dem Leistungsprüfstand der Kantonspolizei St.Gallen eine Leistungsmessung durch. Wie sich herausstellte, verfügte das Fahrzeug über eine geänderte Motorensoftware, welche auf zwei verschiedene Leistungsstufen schalten konnte.

Die Messungen ergaben in der niedrigeren Stufe eine Leistung von 308,7 kW (419,7 PS) und in der zweiten Stufe eine aktuelle Motorenleistung von 327,9 kW (445,8 PS) gegenüber serienmässigen 294 kW (399,7 PS) gemäss Fahrzeugausweis. Dies entspricht einer Leistungssteigerung von 11,5 Prozent. Das Drehmoment wurde von 480 Nm gemäss Fahrzeugausweis auf 624 Nm erhöht, was einer Steigerung um rund 30 Prozent entspricht.

Auto muss erneut vorgeführt werden

Der 40-jährige Fahrzeughalter wurde bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen zur Anzeige gebracht. Das Auto wurde stillgelegt und darf erst mit entsprechenden Nachweisen und nach erneuter Prüfung durch das Strassenverkehrsamt wieder in Verkehr gesetzt werden.

Ab einer Leistungssteigerung von mehr als 20 Prozent wäre ein Nachweis des Fahrzeugherstellers oder eine Einzelabnahme erforderlich, welche die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs bestätigen.