Am vergangenen frühen Samstagmorgen hat eine Patrouille der St. Galler Kantonspolizei drei mutmassliche Einbrecher über die Schweizer Grenze bis ins Fürstentum Liechtenstein verfolgt. Die Täter waren zuvor in ein Einkaufszentrum in Mels eingebrochen und mit über 20 Mobiltelefonen getürmt.
Eine Patrouille der Kantonspolizei erkannte den verdächtigen Fluchtwagen. Woran? «Polizeilicher Instinkt», sagt Polizeisprecher Hanspeter Krüsi. Zuletzt traten die Einbrecher ihre Flucht zu Fuss an. Es gelang den St. Galler Polizisten, einen der drei Flüchtenden zu fassen. Seine Komplizen wurden am selben Morgen ebenfalls gefasst. Doch wie ist eine grenzüberschreitende Verbrecherjagd geregelt?
Kantonspolizisten dürfen «die Situation einfrieren»
Hanspeter Krüsi sagt:Eine solche Nacheile über die Grenze ist sehr selten.Denn zum einen gelinge es nicht oft, ein Fluchtfahrzeug so schnell ausfindig zu machen – zum anderen würden die Verbrecher dann meist auf Schweizer Boden gefasst. Trotzdem müssten sie, als Kantonspolizei eines Grenzkantons, auf solche Situationen vorbereitet sein. So ist die Polizei gemäss Artikel 216 der Schweizerischen Strafprozessordnung berechtigt, «in dringenden Fällen eine beschuldigte Person auf das Gebiet einer anderen Gemeinde, eines anderen Kantons und, im Rahmen völkerrechtlicher Verträge, ins Ausland zu verfolgen und dort anzuhalten».
Nur erste Massnahmen treffen
In diesem Fall sei der Vertrag über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit mit Liechtenstein und Österreich in Kraft getreten. Bei einer Festnahme jenseits der eigenen Grenzen würden bloss erste Massnahmen getroffen werden: «Wir dürfen Personen also anhalten, aber weder ausfragen, noch durchsuchen oder ihren Ausweis überprüfen», sagt Krüsi.Wir nennen es, die Situation ‹einfrieren›.Bei dem Grenzübertritt am Samstag habe die St. Galler Notrufzentrale sofort das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit und die österreichische, sowie die liechtensteinische Polizei informiert. Ausserdem durften die St. Galler Polizisten den Einbrecher in Bendern bloss anhalten und in Handschellen legen. Danach war die Situation «eingefroren»: Es hiess warten, bis die Liechtensteiner Polizei vor Ort war und weitere Massnahmen ergriff. Nun sitzen die drei Natelräuber in Haft in Liechtenstein und warten auf den Entscheid zum Auslieferungsgesuch der Schweizer Staatsanwaltschaft. Wird dieses bewilligt, werden sie nach Schweizer Recht bestraft.
Bewilligung der Staatsanwaltschaft
Auch bei Strafverfahren ist es möglich, dass österreichische oder liechtensteinische Polizistinnen und Polizisten in der Schweiz Ermittlungen anstellen. Krüsi sagt:Sind es keine dringenden Fälle, ist dafür eine Begleitung durch die Schweizer Polizei und eine Bewilligung der Staatsanwaltschaft nötig.Auch mit Deutschland hat die Schweiz einen separaten Vertrag über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit abgeschlossen – grosse Unterschiede zu jenem mit Österreich und Liechtenstein gebe es aber nicht.