Zwei Personen wurde der Führerausweis auf der Stelle abgenommen, zwei weiteren wurde die Weiterfahrt untersagt.
Eine Person musste eine Blut- und Urinprobe abgeben und war ausserdem nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis. Bei den Kontrollen konnten ausserdem Betäubungsmittel sichergestellt werden.
Ein Fall in Buchs
Am Freitag um 19.35 Uhr wurde ein 18-jähriger Autofahrer von der Kantonspolizei als fahrunfähig eingestuft. Es war kein Führerausweis vorhanden. Dem Fahrer wurde ein Alkohol- und Urinprobe abgenommen. Ausserdem wurden Kleinmengen Marihuana und Tabletten sichergestellt.
In Kriessern wurde am Freitag, 15.02 Uhr, ein 76-jähriger Autofahrer unter Alkoholeinfluss angehalten. Die beweissichere Atemalkoholprobe zeigte Wert von 0.55 mg/l. Der Führerausweis wurde ihm abgenommen