Der Walensee ist in diesen heissen Tagen unbestrittener Anziehungspunkt für Badegäste und Erholungssuchende aus der ganzen Ostschweiz. Neben vielen Freizeitangeboten ist es das kühlende Wasser selber, das lockt. Rund 19 bis 20 Grad beträgt gegenwärtig seine Temperatur, sie dürfte in den kommenden Wochen noch leicht auf maximal etwa 22 Grad steigen. Der Walensee und seine öffentlichen Badestrände, die grundsätzlich gratis benutzt werden können, gelten als familienfreundlich. Besondere Tücken gibt es soweit nicht.
Leider auch Tote im Walensee
Trotzdem: Auch am Walensee kann ein gemütlicher Tag schnell in einer Katastrophe enden. Zuletzt ertrank im Juni 2020 ein Mann, der bei Walenstadt von einem Boot aus ins Wasser gesprungen war. Er ging – mutmasslich wegen eines Kälteschocks (siehe Kasten) – plötzlich unter und konnte nur noch tot geborgen werden. Diese Regeln helfen, Unfälle zu verhindern Grundsätzlich kennt sie jeder, gleichwohl werden sie laufend missachtet: die Baderegeln, die auch am Walensee helfen, Unfälle zu verhindern. Auf der Website der Schweizerischen Lebensrettungs-Gesellschaft sind sie aufgeführt. Kinder niemals unbeobachtet lassen, kein Alkohol, keine Drogen und nicht in unbekannte Gewässer springen, sind die Grundgebote. Vor allem aber darf auch nicht überhitzt ins Wasser gesprungen werden. Es droht ein Kälteschock, die Wirkung auf den Körper ist derart eklatant, dass der Badende hilflos ertrinken kann. Lange Strecken sind nicht alleine zu schwimmen, «Flügeli» oder Luftmatratzen können versagen und sind keine verlässliche Hilfe. Wer mit einem Gefährt wie einem Stand-up-Paddle (SUP) auf den See geht, sollte immer eine Schwimmweste tragen. Ist man weiter als 300 Meter vom Ufer weg, ist das Mitführen einer Weste sogar vorgeschrieben. Die Stand-up-Paddle müssen zudem immer mit der Adresse und dem Namen des Besitzers beschriftet sein. Und: Die Alkoholgrenze ist auf Seen und Flüssen gleich wie im Strassenverkehr. Wer mehr als 0,5 Promille Alkohol intus hat, der darf auch kein Stand-up-Paddle mehr fahren. Schliesslich sind auch die vier gut sichtbaren Sturmwarnungen am Walenseeufer zu beachten. Vor allem wenn sie schnell blinken, ist das Wasser zügig zu verlassen. Verbrieft ist auch der Fall einer Stand-up-Paddlerin, die im August des Jahres 2020 nahe Weesen bei Wind und Wellengang ins Wasser gefallen war. Eine aufmerksame Wanderin auf dem Seeweg zwischen Weesen und Mühlehorn beobachtete per Zufall das Geschehen und schlug Alarm: «Ich denke, die Frau hat der Stand-up-Paddlerin das Leben gerettet. Ein paar Minuten später wäre die Sache wohl anders ausgegangen», sagte Andi Mang, Vizeobmann der Seerettung Weesen, später zu den Medien. Die Hilfskräfte hatten die Stand-up-Paddlerin gerade noch aus dem Wasser ziehen können.Vater und Sohn ertranken vor sieben Jahren
Unvergessen ist der tragische Unfall vom 5. Juli 2015, als eine vierköpfige Familie beim Seezdelta in Walenstadt einen schönen Sonntagnachmittag verbringen wollte. Ein achtjähriger Bub geriet in einen Strudel, sein Vater eilte ihm zu Hilfe. Am Ende ertranken sie beide vor den Augen ihrer machtlosen Angehörigen. Die Betroffenheit in der Region war riesig.Trotz Verbot gehen Leute an gefährlichen Stellen ins Wasser
Das Seezdelta ist denn auch eine jener wenigen Stellen, vor denen Markus Bleisch, Obmann des Seerettungsdienstes oberer Walensee, expliziert warnt.Dort sollte man keinesfalls ins Wasser gehen. Es stehen entsprechende Warnschilder vor Ort, aber natürlich gibt es immer wieder Unverbesserliche, welche die Begebenheiten an Flusseinläufen unterschätzen.Ein Badeverbot existiert zudem auch bei den Hafeneinfahrten. Auch dort gebe es aber immer wieder Leute im Wasser, sagt Bleisch. Zu grösseren Zwischenfällen kam es laut ihm bisher aber nicht. «Wir hatten lediglich Boote abzuschleppen, die eine Panne gehabt haben. Hoffen wir, dass es so bleibt.»