Im August 2023 hatte das BAV gegen drei frühere Verantwortliche der Bus Ostschweiz eine Voruntersuchung eröffnet. Das BAV kommt nun zum Schluss, dass die angeklagten Verantwortlichen bereits abgeschriebene Busse an ein Tochterunternehmen verkauft und diese dann zurückgemietet haben.
Dies mit dem Ziel, überhöhte Subventionen zu erhalten. Den Angeklagten wird zur Last gelegt, das Verbot von Überabschreibungen im regionalen Personenverkehr verletzt zu haben. Dadurch sollen sie unrechtmässig Subventionen von 5,5 Millionen Franken bezogen haben, wovon 1,7 Millionen vom Bund stammen.
Weil das BAV das Verschulden der Personen und die illegal bezogene Summe als erheblich betrachtet, hat es den Straffall dem zuständigen kantonalen Gericht überwiesen, wie das Amt weiter mitteilt. Mangels Zuständigkeit konnte das BAV die Frage, ob die betroffenen Kantone betrügerisch geschädigt wurden, nicht selber untersuchen. Es hat deshalb bei der Staatsanwaltschaft St. Gallen parallel zur Anklage Strafanzeige eingereicht.
Bund und Kanton einigten sich mit Bus Ostschweiz Ende 2022 auf eine Rückzahlung der zu Unrecht bezogenen Subventionen – eine Summe von 6,7 Millionen Franken.