Das Verbreitungsgebiet des in der Schweiz einst ausgerotteten Bibers wird seit einigen Jahren immer grösser – so auch im Werdenberg. Im Tal kann man praktisch flächendeckend mit Bibervorkommen rechnen. Was viele Tier- und Naturfreunde freut, verschafft beispielsweise den Meliorationen zusätzliche Arbeit.
Kein Beleg für Schäden durch Bibervorkommen
Ein W&O-Leser schreibt in einem Leserbrief, dass Anlagen der Melioration Sennwald Schaden nehmen seit der Anwesenheit des Bibers. Der für das Werdenberg zuständige Wildhüter Sepp Koller bestätigt dies auf Anfrage des W&O nicht:Dass Drainageanlagen durch das Bibervorkommen im Werdenberg Schaden nehmen, ist nicht belegt.Es sei aber nachvollziehbar, dass durch die Anwesenheit des Bibers die Drainageleitungen nicht überall die gewünschte Entwässerungsleistung bringen und dass sie einen verhältnismässigen Unterhalt an Dämmen oder aber auch am Drainagensystem mit sich bringe. Sepp Koller:
Der Biber hebelt dieses 100-jährige Bauwerk in gewissem Masse aus, das ist so. Jedoch gibt es immer Möglichkeiten und Lösungen, dem möglichst vorzubeugen.Um dabei Hand bieten zu können, sei es wichtig, dass sich Landwirte oder Anwohner bei Fragen und Problemen mit dem Biber an den zuständigen Wildhüter wenden. «Nach Zustimmung der Naturschutzorganisationen können wir vom Amt für Natur, Jagd und Fischerei des Kantons St. Gallen eine Bewilligung erteilen, damit die betroffenen Biberdämme abgesenkt werden dürfen und die Leitungen wieder fliessen können. Es gibt mehrere Meliorationsstellen, welche mit uns ständig in Kontakt sind, um rechtlich vertretbare Lösungen zu finden und umzusetzen», erklärt der Wildhüter das Vorgehen.
Kiessämmler sollten künftig mit Vergitterungen gebaut werden
«Dass Dämme von Kiessämmlern im Gebiet der Melioration Sennwald durch den Biber instabiler wurden, kann ebenfalls nicht bestätigt werden, wobei damit aber gerechnet werden muss», so Sepp Koller. Es biete sich deshalb an, dies in Zukunft bei Sanierungsarbeiten an Kiessämmlern miteinzubeziehen und mit Vergitterungen die Grabtätigkeiten der Biber zu unterbinden. Bei der Planung solcher Sanierungen an Kiessämmlern werde dies mit den zuständigen Fachstellen beurteilt.Entschädigt werden nur Frassschäden an Kulturen
Auf die Frage, ob die Melioration Sennwald Entschädigungen erhalte für Schäden an den Anlagen oder für den Aufwand, den sie aufgrund der Anwesenheit des Bibers hat, antwortet der Wildhüter: «Als Kanton und Vollzugstelle orientieren wir uns an dem vom Parlament erlassene Biberkonzept Schweiz.» Dieses gebe vor, was entschädigt werde.Es werden Frassschäden in land- und forstwirtschaftlichen Kulturen entschädigt – wenn die nötigen Vorkehrungen zuvor getroffen wurden. Arbeitsaufwände werden nicht entschädigt.