Blutiges Ende einer Corona-Party: Das Kreisgericht verurteilt jungen Mann zu bedingter Gelstrafe | W&O

16.01.2023

Blutiges Ende einer Corona-Party: Das Kreisgericht verurteilt jungen Mann zu bedingter Gelstrafe

Ein junger Mann aus dem Raum Sargans ist wegen Körperverletzung schuldig gesprochen worden. Er hat eine Kollegin so heftig ins Gesicht geboxt, dass sie Blut und einen Zahn verlor. Er selbst hält sich für unschuldig.

Von rem
aktualisiert am 28.02.2023
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Es muss eine recht wilde Privatparty gewesen sein, vor zwei Jahren, nach Mitternacht, mitten in der zweiten Coronawelle, als solche Anlässe glatt verboten waren. «Alle waren am Spinnen», beschrieb der Beschuldigte am Kreisgericht in Mels den promillegesättigten Zustand der Gruppe. Ja, man habe recht viel gebechert, sehr viel.
Ich war megabetrunken.
Aber er sei halt ein Lebemensch. Normal. Irgendwann sei die Sache jedoch gekippt, das wisse er noch. Es kam zu Beleidigungen, zu Handgreiflichkeiten, bald tobte ein «huuere Duurenand» und schliesslich lag eine Frau mit Kopfverletzungen draussen am Boden. Er selbst habe einen Filmriss gehabt. Keine Ahnung also, was eigentlich passiert sei. Nur eines sei sonnenklar, meint er cool: Er könne es nicht gewesen sein. Denn er sei schliesslich ein «Guter». Im Rausch mache er zwar mal einen Seich, aber nie Gewalt, hielt er grossspurig fest. Woher er das denn so genau wisse, wenn er doch einen Filmriss hatte, wollte das Gericht wissen. Er wisse es halt, erklärte er siegesgewiss.
Ich bin ein lieber Mensch, obwohl ich Scheisse mache.

Blaues Auge weggeschminkt?

Das Opfer hat die Umstände anders in Erinnerung behalten. Ja, sie sei frech und beleidigend gewesen, liess sich die an der Verhandlung abwesende junge Frau schriftlich zitieren. Doch der Angeklagte habe sie plötzlich gepackt und aus seiner Wohnung geschoben. Bei der Treppe sei man gestürzt, draussen habe er sie gegen die Hauswand gedrückt und fünfmal zugeschlagen. Der Spitalbericht beschrieb ein grosses Hämatom am Auge, blutige Schürfungen im Gesicht, ein leichtes Schädel-Hirn-Trauma und den abgebrochenen Schneidezahn. Zudem hatten mehrere Zeugen, obschon selbst betrunken, den Vorfall wenigstens in Abschnitten mitbekommen, grad so wie vom Opfer beschrieben. Einige hatten gar noch versucht, den Angreifer zurückzuhalten. Wie er sich denn unter diesen Umständen das blaue Auge der Frau erklären könne, fragte das Gericht nach. «Vielleicht hatte sie es schon vor der Party», legte der ungerührt dar. «Frauen können so was wegschminken».

Das Gericht verhängte eine Geldstrafe

Der Angeklagte war ohne seinen Anwalt erschienen und jammerte, wie er selbst sagte, in seinem Parteivortrag über die Unbill rum, die er selbst erlitten habe. So sei der Staatsanwalt ja ihm gegenüber voll unfair gewesen, habe die komplett falschen Fragen gestellt und Aussagen aus ihm raus locken wollen. Auch, dass das Verfahren schon zwei Jahre dauere, sei krass ungerecht. Man habe ihm nicht einmal einen Gratisanwalt gestellt, empörte er sich. Und erst die Hausdurchsuchung mit Spürhunden, die sei total überflüssig gewesen. Alle Nachbarn hätten das mitbekommen und überall habe er sich später erklären müssen. Wo er doch ganz klar unschuldig sei, wie auch sein abwesender Verteidiger plädiere.
 Das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland (Bildmitte) in Mels.
Das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland (Bildmitte) in Mels.
Bild: Gian Ehrenzeller/Keystone
Das Gericht gelangte jedoch zu einem Schuldspruch. Es verhängte eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen à 80 Franken, leicht mehr als von der Anklage gefordert. Die Körperverletzung sei mittels Zeugen erwiesen, hiess es. Ein aufgefundenes illegales Messer und verbotener Substanzmissbrauch kämen erschwerend hinzu. Zwei Vorstrafen wirkten auch nicht gerade mildernd.

Der Verurteile will das Urteil weiterziehen

Die Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt, für fünf lange Jahre. Die Anklage wollte sie eigentlich vollzogen haben. «Bedingt» sei noch knapp möglich, hielt das Gericht dagegen fest. Denn das Opfer habe seinen Anteil am Streit gehabt, es sei viel Alkohol geflossen, das sei alles zu berücksichtigen, im Sinne einer «allerletzten Chance», hiess es mahnend. Davon wollte der Verurteile jedoch nicht allzu viel wissen. «Schade, dass sie mir nicht geglaubt haben», erklärte er beleidigt, nun müsse er die Sache halt ans Kantonsgericht ziehen. Seine Verfahrenskosten liegen bereits jetzt bei knapp 3000 Franken.