Es muss eine recht wilde Privatparty gewesen sein, vor zwei Jahren, nach Mitternacht, mitten in der zweiten Coronawelle, als solche Anlässe glatt verboten waren. «Alle waren am Spinnen», beschrieb der Beschuldigte am Kreisgericht in Mels den promillegesättigten Zustand der Gruppe. Ja, man habe recht viel gebechert, sehr viel.
Das Gericht gelangte jedoch zu einem Schuldspruch. Es verhängte eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen à 80 Franken, leicht mehr als von der Anklage gefordert. Die Körperverletzung sei mittels Zeugen erwiesen, hiess es. Ein aufgefundenes illegales Messer und verbotener Substanzmissbrauch kämen erschwerend hinzu. Zwei Vorstrafen wirkten auch nicht gerade mildernd.
Ich war megabetrunken.Aber er sei halt ein Lebemensch. Normal. Irgendwann sei die Sache jedoch gekippt, das wisse er noch. Es kam zu Beleidigungen, zu Handgreiflichkeiten, bald tobte ein «huuere Duurenand» und schliesslich lag eine Frau mit Kopfverletzungen draussen am Boden. Er selbst habe einen Filmriss gehabt. Keine Ahnung also, was eigentlich passiert sei. Nur eines sei sonnenklar, meint er cool: Er könne es nicht gewesen sein. Denn er sei schliesslich ein «Guter». Im Rausch mache er zwar mal einen Seich, aber nie Gewalt, hielt er grossspurig fest. Woher er das denn so genau wisse, wenn er doch einen Filmriss hatte, wollte das Gericht wissen. Er wisse es halt, erklärte er siegesgewiss.
Ich bin ein lieber Mensch, obwohl ich Scheisse mache.