Brandgefahr: Feuerverbot im Wald im ganzen Sarganserland | W&O

Sarganserland 14.04.2025

Brandgefahr: Feuerverbot im Wald im ganzen Sarganserland

Trotz Frühlingsferien und Wetter, das die Familien ins Freie zieht: Wegen der Trockenheit haben alle Gemeinden im Sarganserland ein Feuerverbot erlassen. Es gilt im Wald und in Waldesnähe.

Von Max Tinner
aktualisiert am 14.04.2025
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Es hat schon lange nicht mehr ausgiebig geregnet. Erst die Bise und dann der Föhn haben in den vergangenen Tagen den Boden, Grasreste und am Boden liegendes Holz zusätzlich austrocknen lassen. Der Kanton beurteilt die Gefahr von Waldbränden für den ganzen Kanton als erheblich, hat bislang (Stand Montag, 14. April, 17 Uhr) aber kein Feuerverbot erlassen.

Nünt mit Bröötle im Wald

Gemeinden steht es aber frei, lokal selbst ein solches Verbot zu erlassen. Diese Möglichkeit beanspruchen die acht Gemeinden im Sarganserland. Seit Freitag gilt im ganzen Wahlkreis ein allgemeines Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe.

Im Werdenberg verzichtet man vorderhand darauf. «Wir warten die Entwicklung respektiv die weiteren Massnahmen des Kantonsforstamtes ab», schreibt Gemeinderatsschreiber Mario Stark für die dem Sarganserland nächstgelegene Gemeinde Wartau auf Anfrage.

Im Sarganserland qualifizieren Forstdienst und Feuerwehr derweil die Waldbrandgefahr als akut: Sowohl in den Tallagen als auch – und dort besonders – an den besonnten Hängen seien der Waldboden und die Vegetation stark ausgetrocknet, begründen die acht Gemeinden zwischen Bad Ragaz und Quarten die gemeinsam erlassene Allgemeinverfügung.

Zwar ist auf die zweite Hälfte dieser Woche Regen angesagt, ob dieser aber ausreichen wird, um die Waldbrandgefahr zu mindern, ist ungewiss. Das Feuerverbot im Wald und in der Nähe von Wald gilt deswegen bis auf Widerruf.

Wo man noch Grillieren darf, ist Vorsicht geboten

Auch auf dem übrigen Gemeindegebiet sei beim Umgang mit Feuer erhöhte Vorsicht geboten, warnen die Sarganserländer Gemeinden. Folgende Regeln gelten dort, wo das Würstebraten in der Natur noch zulässig ist:

  • Feuer im Freien nur in bestehenden Feuerstellen mit geschütztem Feuerraum entfachen
  • Feuer immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen
  • Feuerstelle vollständig mit Wasser gelöscht verlassen
  • Raucherwaren und Feuerzeuge nicht wegwerfen