Das Neuhofareal in Buchs hat seit dem Ende des 19. Jahrhunderts eine bewegte Geschichte hinter sich. Auf dem historisch gewachsenen Industrie- und Gewerbeareal gab es eine Stickereifabrik und später eine Teppichfabrik. Inzwischen ist auf dem Neuhofareal ein dynamischer Gewerbepark entstanden. Über 90 Mieterinnen und Mieter nutzen das Areal vielseitig.
Geht es nach den Plänen der Grundeigentümerin, verändert sich das Neuhofareal bald wieder. Wie, das zeigt der Teilzonenplan Neuhof auf, der bis zum 9. Februar öffentlich eingesehen werden kann.
Im Planungsbericht heisst es, die Grundeigentümerin beabsichtige mit einem «nachhaltigen Investitionsprojekt einen gemeinschaftlichen, sozial verträglichen Beitrag für die bestehende Mieterschaft, das Quartier und für die Stadt Buchs zu leisten».
Die Lager in der Mitte des ganzen Neuhofkomplexes sollen abgebrochen werden und an ihrer Stelle ein «Wohnteppich» mit Familien- und Kleinwohnungen entstehen. In den Erdgeschossen der beiden östlichsten der sechs Bauten des «Wohnteppichs» sind gewerbliche Nutzungen vorgesehen. Unter den beiden Bereichen («Wohnteppich» und Erweiterung Haus Wieden) ist eine gemeinsame Tiefgarage vorgesehen.
Erweiterung für Haus Wieden, Gewerbefläche und Wohnungen
Konkret bedeutet dies, dass die Nutzungen im nördlichen Bereich Krempel in den südlichen Bereich Neuhof und die Weberei transferiert werden. Die somit frei werdende Fläche wird für eine Erweiterung des Alters- und Pflegeheims (APH) Haus Wieden sowie fürs Wohnen mit Dienstleistungen genutzt. In der Erweiterung des Hauses Wieden sind im Erdgeschoss Räumlichkeiten für die Spitex sowie für gewerbliche Nutzungen vorgesehen.Neue Nutzungen verlangen neue Zonen
Warum ist ein Teilzonenplan notwendig? Das Areal der beiden Grundstücke mit einer Fläche von 23054 m2 liegt in der dreigeschossigen Gewerbe-Industriezone GI 3. Die im Masterplan vorgesehenen Nutzungen in den Teilgebieten B und C wären somit nicht zonenkonform. Sie sollen nun im Teilzonenplanverfahren der Wohnzone (W4) respektive der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (OeBA) zugewiesen werden. In der Auflage des Teilzonenplans heisst es:Aufgrund des dringenden Erweiterungsbedarfs des APH besteht ein wesentliches öffentliches Interesse, dass eine baldige Ergänzung des Haus Wieden ermöglicht wird.