Buebetrickli mit Occasionsfahrzeugen ist schiefgegangen | W&O

21.12.2022

Buebetrickli mit Occasionsfahrzeugen ist schiefgegangen

Das Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland verurteilt zwei Brüder und ihren Vater wegen betrügerischen Konkurses.

Von Reinhold Meier
aktualisiert am 28.02.2023
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Als Drahtzieher des nordmazedonischen Trios darf der Vater gelten, der seine eigene Autohandels-GmbH vor rund zehn Jahren gründete und als deren einziger Gesellschafter gleich selbst führte. Seine beiden erwachsenen Söhne unterstützen ihn dabei, offenbar eher hemdsärmelig. Denn in den ersten Jahren führte niemand eine Buchhaltung. Als schliesslich ein Treuhänder beauftragt wurde, einmal bilanzmässig nach dem Rechten zu sehen, streckte der zunächst entnervt die Waffen.

Ein ratloser Treuhänder

Rechnungen für Käufe und Verkäufe der Autos waren keine aufzutreiben. Auch im Blick auf irgendwelche Unterlagen zu Sozialabgaben, Reparaturen oder Einnahmen herrschte gähnende Leere. Der Treuhänder war ratlos, so könne er keine Steuererklärung abgeben, erklärte er den Helden der Bilanzbuchführung. Im Gegenteil, es drohe wohl ein Konkurs, erkannte der brave Fachmann. Im Angesicht dieser Gefahr ersannen die beiden Söhne eine zweite Firma. Nach und nach übertrugen sie die Fahrzeuge von der alten in diese neue Gesellschaft, meist Occasionsfahrzeuge im Gesamtwert von über 100'000 Franken. Dafür hätten der Vater und die alte Firma jedoch keinerlei Gegenleistung erhalten, so die Anklage. Als schliesslich der Konkurs über der väterlichen Firma eröffnet wurde, gab der Inhaber ungerührt zu Protokoll, dass seine Firma über keine Aktiven mehr verfüge, alle Autos seien weg. Die Gläubiger schauten also in die Röhre.

Vor der Konkursmasse gerettet

Zwar war die Buchhaltung auf Drängen des Treuhänders inzwischen einigermassen nachgeführt worden, blieb aber lückenhaft. Denn just aus der Phase vor der Pleite lagen keine Dokumente mehr vor. So lag der Verdacht nahe, dass man die «verschobenen» Fahrzeuge in Wahrheit nur mit einem Buebetrickli retten wollte, damit sie nicht in die Konkursmasse fielen. Die Anklage hat den Beschuldigten weitere Delikte zur Last gelegt. So soll der Vater mehrfach Ausländer ohne Bewilligung beschäftigt haben. Er hatte etwa beim Umbau seines Häuschens einen Landsmann sowie einen Iraker mit Spitzarbeiten an einer Betonmauer beauftragt und sie einen Graben ausheben lassen. Dem älteren Sohn soll er Autoteile ohne Typenprüfung verkauft haben, etwa eine illegale Auspuffanlage.

Beweislage war erdrückend

Dem jüngeren Sohn wurde schliesslich vorgeworfen, zu rasant Auto gefahren zu sein. Das war aufgeflogen, als er auf der Autobahn bei Sevelen eine zivile Polizeipatrouille mit Vollgas und mit Rauchentwicklung aus seinem Auspuff überholte. Obschon die Beamten mit über 170 Stundenkilometern Anschluss suchten, fielen sie zurück. Erst am Autobahndreieck Sargans erreichten sie den Flüchtenden, weil er durch andere Autos abgebremst wurde. Dabei fuhr er diesen gefährlich dicht auf. Ausweisen konnte er sich bloss mit einer Bankkarte, weil er keinen Führerausweis dabeihatte. Im Kofferraum lag dann auch noch ein illegale Schlagwaffe. Die Beweislage erschien insgesamt erdrückend. Beim betrügerischen Konkurs lagen keinerlei Hinweise zu Zahlungen vor, dazu waren die Besitzverhältnisse verschleiert worden, die Ausflüchte taten ein Übriges.

Bedingte Gefängnisstrafen für alle Angeklagten

Auch die Strassenverkehrsdelikte und die Bauhilfen-Geschichte waren erstellt, nicht zuletzt durch Videos, Zeugenaussagen oder das Auffinden der inkriminierten Gegenstände. So gelangte das Gericht zu umfänglichen Schuldsprüchen im Sinne der Anklage. Es fällte bedingte Gefängnisstrafen in Höhe von neun, zehn und elf Monaten. Die Angeklagten hatten zuvor im Wesentlichen Freisprüche gefordert. Bei der Höhe des Strafmasses war zu berücksichtigen, dass die Delikte mit bis zu zehn Jahren zum Teil recht lange zurückliegen. Dies fiel mindernd ins Gewicht.