Der 40-jährige Schwarzafrikaner war kein Unbekannter. Vor zwei Jahrzehnten war er erstmals in die Schweiz gelangt, illegal, zunächst als angeblicher Nigerianer, später als Kameruner.
Mal war er weg, dann wieder da. In jedem Fall fiel er aber durch rege getätigte Betäubungsmitteldelikte auf. Wegen Kokainhandel sass er bereits in Graubünden im Knast, in Liechtenstein fasste er eine Strafe wegen Schleppertätigkeit.
22 Mal Stoff besorgt in einem halben Jahr
Vor sieben Jahren verlegte er sich dann auf den Raum Werdenberg-Sarganserland. In einem Hotel in der Stadt St. Gallen, das einschlägig als Verteilzentrale für Kokainhandel bekannt ist, besorgte er sich Stoff, allein im zweiten Halbjahr 2018 grad 22 Mal.
In der Nähe des Hotels unterhielt er einen «Bunker», wo er das Suchtmittel lagerte. In den letzten beiden Monaten seiner deliktischen Tätigkeit holte er hier gleich 27 Mal Nachschub, also alle zwei Tage.
Der Angeklagte streckte die Drogen mit anderen Substanzen. Symbolbild: Archiv NZZ
Drogen im Raum Buchs gestreckt
Im Raum Buchs streckte er die Drogen mit einem Reinheitsgrad von 70 Prozent dann auf einen Reinheitsgrad von jeweils nur noch gut 35 Prozent.
Daraus resultierte buchhalterisch betrachtet sein Gewinn, hatte sich die Verkaufsmenge damit doch glatt verdoppelt.
Leben gefährdet
Als besonders verwerflich darf gelten, dass er nicht nur harmloses Milchpulver als Streckmittel benutzte, sondern auch Phenacetin und Levamisol. Ersteres ist ein nicht zugelassenes Schmerzmittel, zweiteres ein Wurmmittel, dass nur bei Tieren eingesetzt werden darf.
Für den Menschen ist es wegen schwerer Nebenwirkungen verboten. Dass er die Substanzen in so genannten Bodypackern rektal transportiert hat, machte die Sache auch nicht gerade appetitlicher.
Fürs Alter vorgesorgt
Insgesamt setzte er so ein Kilo reines Kokain um und erzielte damit 120'000 Franken Gewinn. Allein in den Monaten um die Jahreswende aufs 2019 konnten ihm über ein Dutzend Verkaufsdelikte nachgewiesen werden.
Die Staatsanwältin ist überzeugt, dass er damit nicht nur seinen flotten Lebenswandel finanzierte, sondern teure Luxusgüter kaufte, die er per Container als Altersvorsorge nach Kamerun verschiffen wollte, Markenkleider, Elektroartikel und Uhren. Die sind nun aber futsch.
Zehn Jahre Einreisesperre
Denn an Schranken gab es zwar keine grossen Diskussionen. Der Beschuldigte hatte sich bereits im Vorfeld geständig gezeigt. Daher konnte die Angelegenheit im abgekürzten Verfahren abgeschlossen werden.
Es folgte ein Schuldspruch wegen Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz mit einer unbedingten Haft von 40 Monaten, danach Ausschaffung und zehn Jahre Einreisesperre. Zudem muss der Verurteilte rund 10'000 Franken Verfahrenskosten zahlen.
Wehleidiger Abschied von edlem Zwirn
Da er aber kaum über bekannte Barmittel verfügt, werden seine teuren Luxusartikel nun eingezogen und zugunsten des Staates «verwertet», wie es heisst.
Das schmeckte dem Dealer gar nicht und er zeigte sich etwas selbstmitleidig angesichts des als bitter empfundenen Verlusts seiner modischen Besitztümer.
In der Polizeistation Buchs lagern die Güter, die später versteigert werden sollen. Symbolbild: Archiv W&O
Güter lagern in der Polizeistation Buchs
Diese ruhen jedoch jetzt schon seit drei Jahren geduldig an einem stillen Ort in der Polizeistation Buchs, Fernseher, Lautsprecher und Parfüms, vor allem aber rund zwei Dutzend wertvolle Klamotten der Marken Prada, Louis Vuitton, Valentino, Versace und Dior.
Gegenstände können ersteigert werden
Verantwortlich für die «Verwertung» der Asservate in Buchs ist jedoch nicht die Polizei, wie es dort heisst. Dies sei vielmehr Aufgabe der Staatanwaltschaft. «Nach Rechtskraft des Entscheids wird das Kantonale Untersuchungsamt St.Gallen mit der Verwertung beauftragt», erklärt denn auch Medienbeauftragter Leo-Philippe Menzel auf Nachfrage.
«Die zur Verwertung freigegebenen Gegenstände werden dazu ans Gantamt in Zürich weitergeleitet». Dort finde dann eine öffentliche Versteigerung statt. Nach Abzug der Kosten, werde der Erlös zur Deckung der Verfahrenskosten eingebucht, legt Menzel weiter dar. So hat der Steuerzahler keinen Schaden und kann bei Interesse noch von günstigem Zwirn profitieren.