Sowohl die Klage als auch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sind lächerlich. Die Schweiz muss also, auf höchstrichterlichen Entscheid, das Weltklima retten und den alten Damen ein ewiges Leben bescheren. Klimaschutz ist also ein Menschenrecht – das höchste aller Rechte, quasi.
Das EGMR-Urteil löste bei Sozialisten und Grünlingen orgastischen Freudentaumel aus. Aber vielleicht fällt ihnen dieses Urteil irgendwann auf die Füsse. Von 1990 bis 2021 ist die Schweizer Wohnbevölkerung um 31 Prozent gewachsen, die CO2-Emissionen sind um 22 Prozent zurückgegangen, der durchschnittliche Pro-Kopf-Ausstoss ist von 6,6 auf 3,9 t/a geschrumpft (EU-27-Durchschnitt 6,3 t CO2/a). Die Schweiz investiert Milliarden für einen klimarelevanten Nulleffekt. Von wegen nichts für den Klimaschutz gemacht!
Wenn sich die Grünlinge zum Beispiel gegen den Trift- Speichersee wehren, verhindern sie damit eine wichtige Massnahme zum Klimaschutz und boykottieren damit die Einhaltung des Menschenrechts auf Klimaschutz. Die Zuwanderung (circa 100000/a) bedeutet eine Verschlechterung unserer CO2-Bilanz und damit einen Verstoss gegen das neue Menschenrecht. Eine Beschränkung der Zuwanderung ist also im Sinne des Menschenrechts auf Klimaschutz.
Beispiele liessen sich mit viel Fantasie und juristischen Winkelzügen zuhauf finden. Warum der EGMR sich gerade die Schweiz als Sündenbock ausgewählt hat, lässt sich nur mit politischen Machtspielchen erklären. Europarat und EU sind nicht dasselbe, aber viele wissen das nicht. Deshalb dürfte das EGMR-Urteil der Einstellung der Bevölkerung gegenüber der EU nicht förderlich sein.
Allerdings ist die offizielle Schweiz nicht ganz unschuldig. Wer sich als klimapolitische Null auf internationalem Parkett, aus purer Eitelkeit, zum grossen Klimaretter in Szene setzt (Leuthard, Sommaruga) muss sich über Reaktionen nicht wundern.
Hans-Peter Sutter, Bleichestrasse 32, 9470 Werdenberg