Der Verein St. Galler Wanderwege unterstützt den Rückbau und Ersatz von Stacheldraht entlang von Wanderwegen und Weidedurchgängen im Kanton St. Gallen mit dem Projekt «Stacheldraht weg». Das geht aus einer Medienmitteilung hervor.
Stacheldrähte seien nicht nur gefährlich für Wildtiere, sondern auch für Menschen. Sei ein Stacheldraht entlang eines Wanderweges oder als Weidedurchgang angebracht, könnten sich Wanderer daran verletzen. Mit der Aktion «Stacheldraht weg» unterstützen die St. Galler Wanderwege Bauern und Grundeigentümer beim Rückbau der gefährlichen Zäune.
Finanzielle Unterstützung für Rückbau und Ersatz
Seit dem 1. Oktober 2021 gilt im Kanton St. Gallen bekanntlich eine neue gesetzliche Regelung, welche den Einsatz von Stacheldrähten weitgehend verbietet – das Anbringen neuer Stacheldrähte ist gänzlich verboten. Auch ausserhalb des Sömmerungsgebietes ist Stacheldraht verboten und muss bis am 30. September 2025 zurückgebaut werden.
Zugelassen sind die gefährlichen Zäune lediglich im Sömmerungsgebiet, diese müssen jedoch ausserhalb dieser abgelegt werden.
Das kantonale Forstamt hat den Rückbau in unmittelbarer Nähe vom Waldrand unterstützt.
Ergänzend dazu unterstützen die St. Galler Wanderwege in einzelnen kleinen Projekten den Rückbau der Stacheldrähte an Wanderwegen, heisst es in der Mitteilung. Und weiter:
Mit dem Gesuch müssen Fotos vom aktuellen, ursprünglichen Zustand beigelegt werden. Der Antrag muss vor dem Rückbau erfolgen. Der Rückbau der gefährlichen Zäune muss vor dem 31. Dezember ausgeführt sein. Dem Verein St. Galler Wanderwege ist dieses Projekt 40000 Franken wert.
Ist ein Stacheldraht maximal 15 Meter entfernt eines Wanderweges, wird der Rückbau unterstützt.Der Verein St. Galler Wanderwege schreibt zudem: «Je näher ein Zaun an einem Wanderweg ist, je höher ist der Rückbau zu priorisieren. Der Rückbau muss von den Landwirten ausgeführt werden und wird mit einer finanziellen Pauschale von zwei Franken pro Laufmeter entschädigt.» Rückbau bis Ende 2022 Anträge können ab sofort mittels eines Antragsformular eingereicht werden. Diese können bei den St. Galler Wanderwegen oder beim St. Galler Bauernverband bezogen werden. Die Gesuche werden ab dem 1. März bearbeitet, letztmögliche Eingabefrist ist der 1. Oktober.