Das Stimmvolk hiess den Teilzonenplan «Chez Fritz» im Juni 2016 an der Urne gut. Alsdann hatte das Hochhausprojekt eine Neuauflage gemäss neuem Planungs- und Baurecht sowie ein Rechtsverfahren bis vor das St.Galler Verwaltungsgericht zu bestehen.
Letzteres lehnte die vorgebrachten Einwände als zweite Instanz am 25. Oktober 2022 ab. Dieser Entscheid führte dazu, dass die planerischen Grundlagen für die neue Schwerpunktzone sowie für den Bau des Hochhauses Chez Fritz in Rechtskraft erwuchsen. Dies teilt die Stadt Buchs in ihrer Medienmitteilung mit.
Gesuch auch materiell bearbeitet
Die Entwicklerin, die Immobiliendienstleisterin HRS Real Estate AG, hatte das Baugesuch mit den nötigen Unterlagen bereits im August 2021 eingereicht.
Nach dem Entscheid des Verwaltungsgerichts bearbeiteten die städtischen Behörden das Gesuch auch materiell. Die formelle Bewilligung des Baugesuchs durch die zuständige Baukommission Buchs erfolgte nun am Dienstag, wie die Stadt Buchs weiter schrieb.
Beginn der Abbrucharbeiten
Auf Nachfrage bei der Entwicklerin HRS Real Estate AG wird aufgrund von bestehenden Mietverträgen und Vorbereitungsarbeiten mit den Abbrucharbeiten im neuen Jahr begonnen, wie es abschliessend in der Medienmitteilung heisst.