Die eigene Frau brutal getötet: Anklage fordert zwölf Jahre Haft und sieben Jahre Landesverweis | W&O

07.11.2022

Die eigene Frau brutal getötet: Anklage fordert zwölf Jahre Haft und sieben Jahre Landesverweis

Vor dem Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland hat sich ein 25-jähriger zu verantworten, der seine Freundin mitleidlos getötet haben soll. Die Tatumstände wirken schockierend und sind an Brutalität kaum zu überbieten.

Von Reinhold Meier
aktualisiert am 28.02.2023
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Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, seine zwei Jahre jüngere Freundin im Februar letzten Jahres mit Stockschlägen getötet zu haben. Vorangegangen sei eine massiv ungleiche Partnerschaft, die durch stete Gewaltausübung von Seiten des Mannes geprägt gewesen sei. Der Beschuldigte ist Bürger von Somalia, hat aber sein ganzes Leben in der Schweiz verbracht. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Beziehung mit asymmetrischen Zügen

Laut Anklageschrift trug die Beziehung des Paares von Beginn weg asymmetrische Züge. Während die damals kaum 15-jährige in dem zwei Jahre älteren Burschen ihre grosse Liebe sah, kam von der Gegenseite wenig Resonanz. Zwar trennten sich die Jugendlichen bald wieder, fanden aber in den Jahren danach immer wieder zusammen. Während die Frau dabei ebenso unerfahren wie unbekümmert wirkte, zeigte er sich abweisend, dominant und verbal übergriffig. «Sie hätte am liebsten Blümchen gepflückt», heisst es, während er als «besitzergreifend, beleidigend und herabsetzend» beschrieben wird. Beruflich zeigte er sich erfolglos und hielt sich mit Hilfsarbeiten wie Kurierfahrten über Wasser.

Drogen und Gewalt

Vor drei Jahren mochte sich der Angeklagte endgültig von seiner Freundin trennen. Aber kurz darauf eröffnete sie ihm, dass sie schwanger sei. So zogen sie erneut zusammen. Doch auch als das Kind zur Welt kam, änderte sich an der Geringschätzung des Mannes für die Partnerin nichts, sie entlud sich nun sogar zunehmend in körperlichen Gewaltausbrüchen. Zunächst schlug er sie mit Händen und Füssen, so heftig, dass er sich einmal selbst dabei verletzte. Später griff er bei den geringsten Anlässen zu Stangen und Stöcken. Dies, weil er sich nicht nochmals selbst verletzen wollte, wie er sagte.

Der Mann sprach Kontaktverbote aus

Die Frau hingegen reagierte immer eingeschüchterter und vermied jeden Widerspruch. Sie konnte im Geheimen immerhin festhalten, welch schwere seelische und körperliche Folgen die Brutalität bei ihr hinterlassen haben. Um die Jahreswende 2020/21 eskalierte die Lage, indem der Mann Kontaktverbote aussprach, das Handy der Frau zertrümmerte und mit Stockschlägen Teile ihrer Oberschenkelmuskulatur irreversibel zermalmte, dies alles unter täglichem Konsum von Marihuana.

Zwölf Jahre Haft gefordert

Fünf Freundinnen, die verzweifelt Kontakt zum Opfer suchten, liess er nicht ein. Nur eine Freundin durfte sie schliesslich kurz und unter seiner «Aufsicht» sehen. Einige Wochen später, während er die junge Frau erneut mit Stöcken und Stangen schlug, verlor diese das Bewusstsein. Erst zehn Minuten später bequemte er sich zu einem Notruf. Die angerückte Ärztin konnte nur noch den Tod des Opfers feststellen. Die Anklage fordert zwölf Jahre Haft wegen vorsätzlicher Tötung sowie wegen mehrfacher schwerer und leichter Körperverletzung. Zudem sei ein siebenjähriger Landesverweis auszusprechen. Zwar sei ein Härtefall anzunehmen, weil der Mann nie in Somalia lebte. In diesem Fall überwögen aber die öffentlichen Sicherheitsinteressen das private Interesse am Verbleib des Beschuldigten in der Schweiz. Die Drogen seien zu vernichten und das bescheidene Vermögen von 960 Franken zugunsten der Verfahrenskosten einzuziehen. Diese liegen aktuell bei knapp 57'000 Franken. Die Eltern sowie die Tochter des Opfers sind als Privatkläger anwaltlich am Verfahren beteiligt und stellen ihrerseits Forderungen in noch nicht bezifferter Höhe.