Das Plangebiet «Tempo-30-Zone» in der Gemeinde Sevelen umfasst die Dorfteile Grüel, Grib und Gärtli. Es erstreckt sich, vereinfacht gesagt, östlich der Kantonsstrasse von der südlichen Einfahrt Sevelens und wird im Norden von der Bahnhofstrasse begrenzt. Alle Strassen in diesem Gebiet mit Ausnahme der Chöchigass und mit Ausnahme von Stichstrassen, die ab der Bahnhofstrasse ins Plangebiet führen, werden als Tempo-30-Zone markiert.
Das Kommando der Kantonspolizei St. Gallen hat eine entsprechende Verkehrsanordnung erlassen mit dem Ziel, die Höchstgeschwindigkeit im Plangebiet auf 30 km/h zu reduzieren und die entsprechenden Signalisationen anzubringen.
Stop-Signalisationen werden aufgehoben
Weil in einer Tempo-30-Zone grundsätzlich Rechtsvortritt gilt, werden künftig die vorhandenen Stop-Signalisationen aufgehoben. Gegen die Verkehrsanordnung des Polizeikommandos für die Gemeinde Sevelen läuft die Rekursfrist.
Ausserdem findet in diesen Wochen auch die Planauflage «Strassenbau/Massnahmen Tempo-30-Zone Grüel-Grib-Gärtli» im Rathaus statt. Der Gemeinderat hat diese Massnahmen am 25. Oktober erlassen. Das Thema indes bewegt den Gemeinderat schon seit längerer Zeit. Die Planung und Umsetzung von Tempo-30-Zonen wurden seit 2019 mehrfach im Gemeinderat thematisiert.
Das Gebiet um die Schulanlage Gadretsch
Dass nun im Plangebiet Grüel-Grib-Gärtli die erste Tempo-30-Zone in der Gemeinde entstehen soll, kommt nicht von ungefähr, liegt in diesem Gebiet doch die erst kürzlich erweiterte Schulanlage Gadretsch.
Folglich gibt es in diesem dicht überbauten Gebiet auch viele Schulwege, die vor allem von den Kindern der Unter- und der Mittelstufe benutzt werden.
Provisorien werden baulich aufgewertet
Gemäss Michael Ackermann, Leiter Bau, gibt es im Plangebiet bereits heute bauliche Massnahmen zur Temporeduktion, die auf Anregungen von Anwohnern entstanden sind. Diese Massnahmen sind provisorischer Art und würden bei der Einführung der Tempo-30-Zone entsprechend ausgebaut , beispielsweise durch eine extensive Begrünung. Ackermann sagt:
Die Tempo-30-Zone soll ja auch einen gewissen optischen Wert darstellen.
Die baulichen Massnamen für die Tempo-30-Zone halten sich in Grenzen. An den zehn Durchgangsstrassen durch das Plangebiet braucht es jeweils Ein- und Ausgangsportale und entsprechende Bodenmarkierungen. Darüber hinaus sind noch drei zusätzliche bauliche Massnahmen vorgesehen, die jeweils mit den direkt betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern abgesprochen sind.
Sollte sich diese Tempo-30-Zone bewähren wäre eine weitere im Raum der Schulanlage Galstramm angedacht.