Das Vorhaben des Kanton St. Gallens stösst, wie an der Bürgerversammlung deutlich wurde, bei den Landeigentümern nicht auf Begeisterung.
Doch der Reihe nach: Aktuell hält das Postauto, sofern jemand ein- oder aussteigen will, direkt beim Campingplatz. Sowohl in Fahrtrichtung Gams als auch in Fahrtrichtung Wildhaus Dorf gibt es eine Ausweichbucht.
Fakt ist, für die Verwirklichung der Haltestelle Richtung Dorf wird, mit Haltefläche, Trottoir und Wartehäuschen auf einer Länge von rund 80 Metern, eine Fläche von 280 Quadratmeter ebenes Landwirtschaftsland benötigt.
Dazu kommen noch 45 Quadratmeter, die im Besitz des Campinplatzbetreibers sind. Nicht eingerechnet ist dabei die Fläche, welche vorübergehend während der Bauzeit beansprucht würde.
Haltestelle Richtung Dorf soll verschoben werden
Was fehlt, sind erhöhte Zustiege. Dies entspricht, wie Gemeindepräsident Rolf Züllig auf Anfrage erklärte, nicht mehr den heutigen gesetzlichen Vorgaben. Zudem seien die Ein- und Ausfahrt direkt vom Campingplatz und vom gegenüberliegenden Parkplatz auf der ganzen Länge möglich und auch dies soll mit dem neuen Vorhaben geregelt werden. Während in Fahrtrichtung Gams nur wenige bauliche Anpassungen nötig sind, soll die gegenüberliegende Haltestelle Richtung Dorf verschoben und neu gebaut werden.Wenig frequentierte Haltestelle
Obwohl die Postautos in beiden Richtungen tagsüber im Halbstundentakt unterwegs sind, gebe es nur eines bis zwei Dutzend Passagiere, die in der Dusi ein- und aussteigen, ist Rolf Züllig überzeugt. Für diese Frequenz würde seiner Ansicht nach eine Fahrbahnhaltestelle, wie kürzlich in Grabs verwirklicht, reichen. Züllig sagt:Doch dem steht ein Vorstoss im Kantonsrat der verlangt, dass keine Fahrbahnhaltestellen mehr geschaffen werden dürfen, entgegen.
Vorhaben liegt auf Eis
Dabei gehe es um die Ansicht, dass der Individualverkehr durch Fahrbahnhaltestellen zu stark behindert werde. Der Gemeindepräsident betont:Ein Anliegen, das ich bei hohen Frequenzen durchaus verstehen kann.Aktuell liege das Vorhaben beim Kanton auf Eis, denn das Mitwirkungsverfahren habe die Bedenken der Grundeigentümer und ihre damit verbundenen Anliegen aufgezeigt, ist zu erfahren.
Mitwirkungsbericht ist verpflichtend
Das rechtliche Verfahren ist genau geregelt: Im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens, welches bei jedem Vorhaben via Inserat angekündigt werden muss, können Betroffene, aber auch Einwohnende Verbesserungsvorschläge einbringen oder Fragen im Zusammenhang mit dem Vorhaben stellen. Rolf Züllig erklärt:Dafür steht bei uns eine Plattform im Netz zur Verfügung, die wegen des grossen Interessens von Seiten der Bevölkerung geschaffen wurde.Für weniger «Internetaffine-Personen» stehe aber auch der traditionellen Weg mit Planeinsicht auf der Gemeindekanzlei und schriftlicher oder mündlicher Einreichung von Fragen und Anregungen zur Verfügung. Die Behörde sei zudem verpflichtet, einen Mitwirkungsbericht zu erstellen.
Einsprache erst bei Planauflage
Bei der Planauflage, wobei aktuell offen ist, wann diese erfolgen wird, können die Betroffenen Einsprache erheben. Der Gemeindepräsident sagt:Das Mitwirkungsverfahren war bereits im Oktober und November 2021.Allerdings weist er auch darauf hin, dass nach der Planauflage, allfälligen Einsprachen und wenn es anschliessend keine Einigung gebe, eine Enteignung möglich sei. «Dies ist bei vordringlichem, öffentlichem Interesse möglich.» Rolf Züllig ist allerdings überzeugt, dass sich bis dahin allenfalls noch Lösungsmöglichkeiten ergeben könnten.