Die Quarantäneregelung bei Coronafällen wird in den Kantonen St. Gallen, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden angepasst und vereinfacht. Dies teilte die Staatskanzlei des Kantons St. Gallen am Montag mit. Neu dauert die Quarantäne nur noch sieben anstatt wie bisher zehn Tage. Ausserdem müssen sich nur noch Haushaltsangehörige sowie sehr enge Kontaktpersonen von Angesteckten in Quarantäne begeben. Ausgenommen von der Quarantäne sind Personen, bei denen die vollständige Impfung oder die Auffrisch-Impfung weniger als vier Monate zurückliegt, sowie Personen, die in den letzten vier Monaten von Covid-19 genesen sind.
Neue Regeln gelten ab 5. Januar
Die Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und St.Gallen folgen den Empfehlungen des BAG für eine Anpassung bei den Quarantänemassnahmen. Ab Mittwoch, 5. Januar, treten folgende Änderungen bei der Kontaktquarantäne in Kraft:- In Quarantäne begeben müssen sich nur noch Personen, die im gleichen Haushalt wie eine angesteckte Person wohnen oder sehr engen Kontakt zur erkrankten Person hatten. Die Dauer der Quarantäne wird von zehn auf sieben Tage verkürzt.
- Von der Quarantäne ausgenommen sind nur noch Personen, deren vollständige Impfung oder Boosterimpfung weniger als vier Monate zurückliegt sowie Personen, die innerhalb der letzten vier Monate an Covid-19 erkrankt und genesen sind.
- Die Isolation für angesteckte Personen dauert nach wie vor zehn Tage.