Katrin Schulthess, Grabser Kantons- und Gemeinderätin, begrüsste die Anwesenden und stellte die beiden Referentinnen vor: Dr. Tanja Kirn, Assistenzprofessorin für Volkswirtschaft an der Universität Liechtenstein, und Nationalrätin Barbara Gysi.
Tanja Kirn erforscht unter anderem geschlechtsspezifische Unterschiede im Pensionseinkommen. Barbara Gysi ist Mitglied der nationalrätlichen Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit und war an den Beratungen der AHV-Vorlage sehr aktiv beteiligt.
Beide Ehepaare würden profitieren
Unsere Verfassung verlangt, dass AHV und Pension die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung im Alter ermöglichen. Tanja Kirn zeigte auf, dass dies nur mit einem konstanten Lebenseinkommen erreichbar ist. Sobald ein Unterbruch, zum Beispiel durch eine Kinderpause, entstehe, werde dieser Anspruch nicht mehr erfüllt. Die Lohnunterschiede seien in den letzten zehn Jahren gleich geblieben, wobei fast die Hälfte der Differenzen nicht erklärbar, also diskriminierend sei.
Ihre Studien haben ergeben, dass für ein gleiches Pensionseinkommen von Frau und Mann neben gleichem Lohn auch ein gleicher Umfang an Teilzeitarbeit und an Arbeitspartizipation Voraussetzung sind. Dies sei heute nicht gegeben. Frauen hätten viel mehr kleine Teilzeitpensen, seien weniger Stunden im Erwerbsleben und mehr in der unbezahlten Arbeit engagiert. Durch die Verringerung der Unterschiede in diesen drei Bereichen erreiche man eine Angleichung der Pensionseinkommen, wovon zudem bei Ehepaaren beide profitieren würden.
Frauen sind in der 2. Säule viel schlechter gestellt
Hier konnte Barbara Gysi anknüpfen. Zuerst sei die Lohnungleichheit zu bekämpfen, künftig brauche es dafür Sanktionsmöglichkeiten. Mit einem Unterbruch oder einer Reduktion der Erwerbsarbeit, wie bei Frauen häufig der Fall, ergebe sich eine Rentenlücke in der Altersvorsorge, namentlich bei der 2. Säule seien die Frauen viel schlechter gestellt. Heute lebe jede vierte Frauen nur von der AHV, obwohl auch die Maximalrente unter der Armutsgrenze liege.
In der vorliegenden Revision würden nur etwa 30 Prozent der Einsparungen an die Frauen zurückgegeben. Dabei stehe die AHV finanziell gut da: 2021 betrug der Überschuss 2,6 Milliarden Franken. Zeit für eine bessere Lösung einer AHV-Reform sei also vorhanden. Eine solche Reform müsse zwingend Rentenverbesserungen beinhalten, keine einseitigen Einsparungen.
Nein zur Reformvorlage
Mit einem Nein zur jetzigen Reformvorlage könne diese Aufgabe angepackt werden. Nach den beiden Referaten ergab sich eine engagierte Diskussion.
Dabei ging es auch um die Entwicklung des Pensionsalters, was insbesondere junge Arbeitnehmende beschäftigt, um die Anrechenbarkeit von verschiedenen Formen von Betreuungsarbeit auch bei der 2. Säule und um das Thema Grundeinkommen.