Die Stadt kontert die Kritik an den Aussagen zum Erweiterungsbau Kappeli | W&O

04.07.2022

Die Stadt kontert die Kritik an den Aussagen zum Erweiterungsbau Kappeli

Eine Abstimmung über den Nachtragskredit Kappeli sei juristisch unumgänglich: Das sagt der Stadtrat Buchs.

Von armando.bianco
aktualisiert am 28.02.2023
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In einer Medienmitteilung reagiert die Stadt Buchs auf die am Freitag im W&O veröffentlichte Kritik von Oskar Fischer am Projekt Erweiterung Schulhaus Kappeli. Dieser hatte bekanntlich zusammen mit Sympathisierenden 475 Unterschriften gegen den Nachtragskredit in der Höhe von 450000 Franken für die Überarbeitung des Abstimmungsprojektes gesammelt. Seine im W&O verbreitete Forderung lautete, man solle die Übung abbrechen und von Grund auf ein neues Projekt planen. Wie der Stadtrat in seiner Mitteilung festhält, sei die Behörde mit dem Zustandekommen des Referendums gesetzlich zu einer Abstimmung verpflichtet (welche sie am nationalen Wahl- und Abstimmungstermin am 25. September durchführen will).

«Umstände für ein Zurückkommen nicht gegeben»

Eine Anpassung des Beschlusses sei aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Die Hürden für einen Rückzug der Vorlage nach Auslösung des Referendumsverfahrens seien sehr hoch und im konkreten Fall nicht gegeben. Dazu hält der Buchser Stadtrat in seiner Mitteilung weiter fest: «Ein Zurückkommen wäre nur dann möglich, wenn es sich erweist, dass es angesichts veränderter Verhältnisse keinen Sinn mehr macht, über die Vorlage eine Abstimmung durchzuführen. Dabei muss es sich um gewichtige sachliche Gründe handeln, wie beispielsweise eine Änderung des übergeordneten Rechts oder bei nachträglich eintretender Undurchführbarkeit eines Vorhabens. Rein politische Überlegungen rechtfertigen ein Zurückkommen nicht. Aus diesem Grund kann dem im W&O geäusserten Wunsch des Initianten des Referendumskomitees, die Urnenabstimmung nicht durchzuführen und stattdessen den Projektierungsprozess neu zu starten, aus rechtlichen Gründen nicht entsprochen werden.»

Stadtrat erwarten einen Wahlkampf mit Fakten

Weiter hält der Buchser Stadtrat in seiner Mitteilung fest, dass man von Beginn weg eine zweckmässige und kostengünstige Erweiterung der Schulanlage Kappeli beabsichtigte. Anderslautende Behauptungen seien falsch. Aussagen, dass der Stadtrat ein «luxuriöses Schulhaus» realisieren will, sei zu keinem Zeitpunkt so gewesen. Dem Stadtrat sei es wichtig, in zweckmässige, den Bedürfnissen entsprechende, zeitgemässe und nachhaltige Bauten zu investieren. Die Zielkosten seien im vorgesehenen Rahmen eingehalten worden. Der Unterschied von Baukosten (reiner Bau der Gebäude) und Gesamtkosten (Baukosten inklusive Planungskosten, Nebenkosten, Projektreserven, Teuerung, Zuweisung von Liegenschaften an das Verwaltungsvermögen) sei bereits vor der ersten Abstimmung Ende November 2021 mehrmals erklärt worden. «Umso erstaunlicher ist es, dass die unzulässige und falsche Darstellung, dass die Kosten seit dem Wettbewerb um rund sieben Millionen Franken gestiegen seinen, einmal mehr ungeprüft in den Medien verbreitet wird. Der Stadtrat erwartet, dass der weitere Abstimmungskampf von allen Parteien auf Fakten basiert und nicht bewusst populistisch mit Falschaussagen geführt wird», heisst es in der Medienmitteilung der Behörde weiter.

Die Unterschriften werden auf Gültigkeit geprüft

Der Nachtragskredit diene dazu, der Bürgerschaft ein redimensioniertes und kostengenaues Projekt vorlegen zu können. Erste Einsparmöglichkeiten seien 30. März an einem öffentlichen Informationsanlass aufgezeigt worden. Deshalb beantrage der Stadtrat Buchs, dem Nachtragskredit in der Höhe von 450000 Franken zuzustimmen. Ob das Referendum wirklich zustande gekommen ist, wird geprüft. Eingereicht wurden 475 Unterschriften, mindestens 320 davon müssen gültig sein.