Ein Faustschlag aus der Vergangenheit: Der Täter blieb der Gerichtsverhandlung fern | W&O

15.03.2022

Ein Faustschlag aus der Vergangenheit: Der Täter blieb der Gerichtsverhandlung fern

Ein Kurde wurde vom Sohn seiner früheren Lebenspartnerin aufgesucht und bekam dessen Faust ins Gesicht geschlagen. Am Freitag kam das Opfer zur Gerichtsverhandlung, nicht jedoch der Täter.

Von Gert Bruderer
aktualisiert am 28.02.2023
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Obschon die Tat über zwei Jahre zurückliegt, ist die erlittene Tripod-Fraktur nach der Operation nicht spurlos geheilt. Wo der Gesichtsschädel gebrochen war, ist eine Schwellung erkennbar. Schmerzhaft sei es aber nicht mehr, sagt der Kurde.

Eine schlechte Erinnerung liegt der Tat zugrunde

Zur Zeit der Tat war der Kurde Geschäftsführer eines Restaurationsbetriebes, inzwischen ist er pensioniert. Den heute 23-jährigen Sohn seiner früheren Lebenspartnerin hatte er bis zum Vorfall nicht gekannt und nie gesehen. Als er mit der Mutter dieses jungen Mannes eine Zeit lang eine Beziehung hatte, war der Täter ungefähr acht Jahre alt. Weil er an jene Zeit eine schlechte Erinnerung hat, habe er den damaligen Partner der Mutter zur Rede stellen wollen. Das geht aus dem Straf­befehl des Untersuchungsamts hervor, das den jungen Mann zu einer bedingten Geldstrafe von 4000 Franken (Probezeit zwei Jahre), einer zu bezahlenden Busse von 300 Franken sowie zur Übernahme der Verfahrenskosten verurteilte. Dagegen erhob der Täter Einsprache, sodass am Freitag das Kreisgericht Rheintal hätte entscheiden sollen. Zur Gerichtsverhandlung kam der Täter jedoch nicht – im Gegensatz zum Opfer, dem Kosten von fünf- bis sechstausend Franken entstanden. Unfallversichert war er (anders als heute) aus Unkenntnis nicht, und wegen Arbeitsunfähigkeit kam ein gewisser Lohnausfall hinzu.

Opfer soll Täter einst eine Kugel gegeben haben

Die Aussagen von Täter und Opfer zur verbalen Auseinandersetzung weichen stark vonei­nander ab, und Zeugen gibt es keine. Das Opfer behauptet, der junge Mann habe 5000 Franken haben wollen und gedroht, sonst sein Geschäft kaputt zu machen und ihn zu verletzen. Der Täter wiederum behauptete, er habe einzig wissen wollen, weshalb er vom Opfer als Kind eine Kugel in die Hand gedrückt bekommen habe, die aus einer Waffe stammte. Weil der 23-Jährige der Gerichtsverhandlung unentschuldigt fernblieb, ist seine Einsprache gegen den Strafbefehl als zurückgezogen zu betrachten. Es gilt nun also, was das Untersuchungsamt entschieden hat.

Für das Opfer eine Busse der anderen Art

Das Opfer war auf die Verhandlung sehr gespannt gewesen. Schon seit drei Jahrzehnten lebt der Kurde in der Schweiz, seit 13 Jahren im St. Galler Rheintal. In der Türkei hatte er als Betrei­ber eines Kiosks eine kurdische Zeitung verkauft, was ihn für eineinhalb Jahre ins Gefängnis brachte und ihm einen noch längeren Gefängnisaufenthalt bescheren sollte, wäre er nicht ins Ausland geflüchtet, wie er erzählte. Die bei uns bestehende Rechtsordnung gefalle ihm. Mit einem Lächeln kommentierte er den Bussenzettel, den er nach vergeblichem Warten im Gerichtsgebäude an seinem Auto vorfand. Er hatte im Altstätter Zentrum vergeblich nach einer blauen Zone gesucht und kein Kleingeld dabeigehabt.