Ein Schafbauer aus der Region – es handelt sich dabei nicht um den Besitzer der toten Flumser Schafe – hat sich bei der Redaktion des «Sarganserländer» gemeldet. Für ihn ist klar: Der Kanton St. Gallen fürchtet sich vor den Wolfsbefürwortern.
«Man müsste den Wolf erschiessen»
Denn, so der der Redaktion namentlich bekannte Landwirt aus dem Sarganserland: «Es geht hier nicht um allfällige Ersatzzahlungen, sondern um den Wolf selber. Wenn es Beweise dafür geben würde, dass ein solches Tier für den Tod von 30 Schafen verantwortlich ist, dann müsste es zum Abschuss freigegeben werden.»
Doch das, so der Mann, traue sich der Kanton nicht. «Die Verantwortlichen in St. Gallen fürchten sich vor der Reaktion der teilweise extremen Wolfsbefürworter. Es ist für sie einfacher, den Wolf als Verursacher auszuschliessen.»
Graben habe sich schon lange geöffnet
Der Graben zwischen zahlreichen Schafbauern auf der einen und den Zuständigen beim Kanton St. Gallen auf der anderen Seite habe sich schon lange geöffnet, sagt der Mann.
«Man kann von einem grundsätzlichen Misstrauen auf unserer Seite sprechen. Vieles wird von den Behörden schöngeredet, auch was den Herdenschutz und weitere Massnahmen betrifft.» Wenn immer möglich werde die Verantwortung den Bauern in die Schuhe geschoben und dafür gesorgt, dass möglichst wenig Risse dem Wolf zugeschrieben werden müssten. «Die Zuständigen beim Kanton St. Gallen informieren nicht offen.»
Ärger wegen des schnellen Urteils
Der aktuelle Fall in der Gemeinde Flums sorge deshalb für derartige Emotionen, weil die Wildhut den Wolf als Verursacher noch vor Ort kategorisch ausgeschlossen habe. «Und zwar auf direktes Geheiss der Verantwortlichen in St. Gallen», behauptet der Schafbauer. Zwar habe auch er keine stichfesten Beweise dafür, dass der Wolf am Anfang der Panik gestanden sei. Aber, so der Landwirt im Gespräch weiter:
Es gab zuvor Wolfssichtungen im betreffenden Gebiet, die Schafe haben teils massive Verletzungen, deren Ursachen für mich nicht geklärt sind.Hinzu komme, dass sich im Stall seines Wissens zwei läufige Hündinnen befunden hätten. «Wäre ein Hund in den Stall eingedrungen, hätte sich der gewiss nicht für die Schafe interessiert», sagt der Schafhalter. Glaubwürdigkeit der zuständigen Behörden leidet «Es gibt zahlreiche Ungereimtheiten, was diese Nacht betrifft. Den Wolf sofort kategorisch auszuschliessen, ohne dass es Beweise gebe – etwa durch DNA-Nachweise – das hat für maximales Unverständnis gesorgt.» Darunter leide bei den Schafbauern einmal mehr die Glaubwürdigkeit der zuständigen Behörden. Es werde der Tag kommen, an dem die Verantwortlichen beim Kanton den Wolf bei einem Riss ausschliessen würden, es im Nachgang aber Beweise geben werde, dass er doch dafür verantwortlich gewesen ist. «Darauf warten viele von uns.» Auch etwas Verständnis für die Behörden Immerhin: Etwas Verständnis bringt der Schafbauer für die seiner Meinung nach schwierige Situation, in der sich die Behörden befinden, dann doch auf. Bei den Schafbauern und den Wolfsfreunden handle es sich um zwei extrem gegensätzliche Lager mit sehr unterschiedlichen Interessen. «Beiden können sie es in St. Gallen nicht recht machen, das ist auch mir klar. Aber dass man den Wolf einfach als Verantwortlichen ausschliesst, ohne dass es klare Beweise für einen anderen Urheber der Panik gibt, das geht einfach nicht», heisst es auf Anfrage. Ungeklärt, wer oder was Panik verursacht hat Für den Ausschluss des Wolfes als Verursacher der Panik im Falle der toten Schafe führen die Zuständigen des Kantons das Fehlen jeglicher Bissspuren bei allen getöteten Tieren an. Die Verletzungen seien entstanden, weil die Tiere während der Panik gegenseitig aufeinander herumgetrampelt seien. Wer oder was die Panik letztlich verursacht hat, ist nicht geklärt. Eine Auswertung genommener DNA-Abstriche läuft aktuell. Ob diese für ein klares Ergebnis sorgen können, ist allerdings offen.