Erhebliche Waldbrandgefahr: Erlass eines bedingten Feuerverbotes | W&O

22.07.2022

Erhebliche Waldbrandgefahr: Erlass eines bedingten Feuerverbotes

Aufgrund der seit längerem ausgebliebenen Niederschläge herrscht in Liechtenstein eine erhebliche Waldbrandgefahr (Stufe 3). Es gilt deshalb ab sofort ein bedingtes Feuerverbot im Freien. Es dürfen nur noch festeingerichtete Grillstellen benutzt werden.

Von PD/WO
aktualisiert am 28.02.2023
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Seit längerem sind keine nennenswerten Niederschläge mehr gefallen, heisst es in einer Mitteilung des Liechtensteiner Amts für Bevölkerungsschutzes. In Zusammenhang mit dem anhaltenden heissen und sonnigen Wetter herrscht deshalb Trockenheit. Als Folge davon ist die Waldbrandgefahr im ganzen Land erheblich (Stufe 3 von 5). Der Wetterbericht sagt für die nächste Tage zudem sonniges und heisses Wetter voraus. Im Freien gilt deshalb ab sofort ein bedingtes Feuerverbot. Das heisst, dass nur noch die offiziellen festeingerichteten Grillstellen verwendet werden dürfen und dies nur mit der gebotenen Vorsicht.

Verhaltensempfehlungen

  • Grillieren im Freien nur noch auf offiziellen festeingerichteten Feuerstellen mit der angebrachten Vorsicht toleriert oder das Feuern im Freien ganz unterlassen.
  • Brennende Zigaretten und Zündhölzer nie wegwerfen.
  • Feuer laufend überwachen und allfälligen Funkenwurf sofort löschen.
  • Grill-/Feuerstellen und deren Umgebung nur im absolut gelöschten Zustand verlassen.
  • Bei starken und böigen Winden auf Feuer im Freien unbedingt verzichten.
Im Falle eines Waldbrandes:
  • Sofort über Telefon 118 melden
  • Feuer schnellstmöglich löschen