«Rauf mit der Franchise», Ausgabe vom 13. Juni
Die angedachte Erhöhung der Franchise ist durchaus prüfenswert. Im Bereich freiwillige Franchise bis 2500 Franken sind systemwidrige Komponenten eingepackt, die nicht offen liegen. So wird nicht die volle Prämienvergünstigung berechnet, sondern dieser Versichertengruppe einen Solidar-Malus auferlegt, mit der Begründung, dass man ja nichts dafür könne, wenn man gesund sei. Diese versteckte Umverteilung muss abgeschafft werden, oder dann muss über einen Malus auf der Patientenseite nachgedacht werden.
Die Begründung, man könne nichts dafür, wenn man gesund sei, ist ohnehin falsch und bedient nur das Anspruchsverhalten. Dass so eine Aussage von den Chefs von Krankenversicherern kommt, ist bedenklich und zeigt, wer für sie ein Kunde ist: Ein Patient ist ein Kunde.
Zu bedenken ist auch, dass der Selbstbehalt der Versicherten für sie nicht frei verfügbar ist und im Versicherungsfall jegliche Sparanreize zum Vornherein wegfallen. Daher kann der Selbstbehalt nur in der «heimatgeschützten Schweiz» ausgegeben werden und es können der Versicherung nicht beliebige Abrechnungen von Leistungserbringern vorgelegt werden. Zum Vergleich: Das Steueramt begnügt sich mit einer bezahlten Rechnung als Beweismittel für Steuerabzüge. Es ist dem Steueramt gleich, woher die Leistung kommt.
Man kann hoffen, dass die Bürgerlichen hier einen Durchmarsch hinlegen und nicht vor ihrer eigenen Lobby kapitulieren.
Heinrich Tinner, Brand 1, 9468 Sax