Anlässlich Patrouillenfahrten konnten in Buchs, Schmerikon, Rapperswil-Jona und Gommiswald drei Autofahrer und ein Lieferwagenfahrer angehalten werden. Es musste festgestellt werden, dass die Autos vereiste Frontscheiben und teilweise auch Seitenscheiben hatten.
Diese waren nicht genügend vom Eis befreit worden. Die Gucklochfahrer wurden bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen zur Anzeige gebracht, wie die Kantonspolizei St. Gallen mitteilte.
Die hinteren Seitenscheiben und die Heckscheibe müssen nicht zwingend freigekratzt werden. Um weitere Verkehrsteilnehmende nicht in Gefahr zu bringen, müssen Motorhaube und Fahrzeugdach ebenfalls von Schnee und Eis befreit werden, so die Polizei weiter.

So war ein Fahrzeuglenker in Rapperswil-Jona unterwegs.
Bild: Kapo SG
Auch Blinker und Kontrollschilder müssen frei von Schnee sein
Um die Sicherheit zu gewährleisten und somit auch eine Anzeige zu vermeiden, gilt es, folgende Richtlinien zu beachten: Front- und Seitenscheiben sowie Seitenspiegel müssen von Schnee und Eis befreit werden. Zudem muss auch bei den Lichtern, Blinkern und Kontrollschildern allfälliger Schnee und Eis entfernt werden, wie die Polizei weiter schreibt.
So war ein Fahrzeuglenker in Schmerikon unterwegs.
Bild: Kapo SG