Festlegung geeigneter Gebiete für die Nutzung von Windenergie ist anspruchsvoll | W&O

21.11.2022

Festlegung geeigneter Gebiete für die Nutzung von Windenergie ist anspruchsvoll

Die Kantonsregierung nimmt Stellung zu einer Interpellation von SP-Kantonsrat Martin Sailer.

Von Armando Bianco
aktualisiert am 28.02.2023
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Die Regierung ist sich bewusst, dass die Festlegung geeigneter Gebiete für die Nutzung von Windenergie eine anspruchsvolle Aufgabe ist.
Das schreibt die St.Galler Kantonsregierung in ihrer Antwort auf eine Interpellation von SP-Kantonsrat Martin Sailer aus Unterwasser. Zusammen mit weiteren Ratsmitgliedern verlangt er in dem politischen Vorstoss eine «Beschleunigung der Inkraftsetzung». Die Interpellation erkundigt sich insbesondere danach, welchen Anteil Windenergie überhaupt leisten kann, wann die Umsetzung der Planung in den kantonalen Richtplan vorgesehen ist, wie der Einbezug der Gemeinden und der Bevölkerung geschehen soll und welche Massnahmen zur Verfahrensbeschleunigung bestehen.

Gesetzesanpassung auf Bundes- und Kantonsebene

Die Gemeinden und die Bevölkerung können ihre Interessen im Rahmen der Mitwirkung zur Richtplananpassung 2023 einbringen. Die Ergebnisse daraus werde die Regierung bei der definitiven Umsetzung des Richtplans in ihre Erwägungen einbeziehen, heisst es in der Antwort aus der Pfalz. Die Verfahrensdauer sei zum grössten Teil von den bundes- und kantonalrechtlichen Vorgaben abhängig. Eine massgebliche Beschleunigung sei nur möglich, wenn auf eidgenössischer oder kantonaler Ebene die Gesetzgebung angepasst werde. Da derzeit entsprechende Bestrebungen auf Bundesebene laufen, sieht die St.Galler Regierung aktuell noch keinen Handlungsbedarf.

Fachliche Grundlage geschaffen

In den vergangenen Monaten sei eine fachliche Grundlage für die stufengerechte Interessensabwägung geschaffen worden, in welcher die relevanten Nutzungs- und Schutzinteressen für mögliche Standorte eruiert, bewertet und gegeneinander abgewogen werden. Die Grundlagen stützen sich dabei auf das Konzept «Windenergie» des Bundes und die sogenannte Matrix «Schutzinteressen/Nutzungsinteressen» des kantonalen Richtplans. Der kantonale Richtplan 2023 soll voraussichtlich im dritten Quartal 2023 erlassen werden, die Genehmigung durch den Bundesrat erwartet man im ersten Quartal 2024, heisst es in der diese Woche veröffentlichten Interpellationsantwort weiter.