Finanzausgleich: Solidarität zwischen Land und Stadt | W&O

Buchs/St.Gallen 10.04.2025

Finanzausgleich: Solidarität zwischen Land und Stadt

Die SP Buchs organisierte einen Informationsabend zur anstehenden Abstimmung über den Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz.

Von pd
aktualisiert am 10.04.2025
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Anlässlich eines von der SP Buchs organisierten öffentlichen Informationsabends am 4. April referierten Maria Pappa, Stadtpräsidentin von St. Gallen, und Alexander Gulde, Leiter des Amts für Gemeinden und Bürgerrecht, über den Nachtrag zum kantonalen Finanzausgleichsgesetz, über den am 18. Mai abgestimmt wird. Zu einer Volksabstimmung kommt es, weil die SVP gegen die Mehrheit des Kantonsrats das Ratsreferendum ergriffen hat.

Die beiden Referenten hätten laut Mitteilung der SP Buchs aufgezeigt, wie die Höhe der Ausgleichszahlungen bemessen wird und was sich durch den umstrittenen Nachtrag, über den am 18. Mai abgestimmt wird, daran ändern soll. Hauptsächlich gehe es darum, ob die Stadt St. Gallen für bisher ungedeckte Zentrumslasten temporär mit zusätzlichen 3,7 Millionen Franken jährlich über vier Jahre lang hinweg entlastet werden soll.

Ungedeckte Zentrumslasten ergeben sich aus der Tatsache, dass zahlreiche städtische Angebote im Bereich Kultur, Bildung, Sport, Freizeit, Sicherheit, Strasseninfrastruktur und ÖV auch von Einwohnerinnen und Einwohnern aus dem übrigen Kantonsgebiet genutzt werden. Man denke etwa nur an die Super-­League-Fussballspiele, die bei jedem Heimspiel der städtischen Polizei viel Zusatzarbeit bescheren, heisst es in der Mitteilung.

Auch betrage der Anteil von Mitgliedern einzelner städtischer Vereine, die nicht in St. Gallen wohnhaft sind, bis zu 80 Prozent. Zudem ziehen viele Menschen im Alter wieder in die Stadt zurück, was sich vor allem auf Gesundheits- und Pflegekosten auswirke.

Finanzkraft sinkt seit längerem

Bisher werden die gesamten jährlichen Nettozentrumslasten der Stadt im Umfang von 28,5 Millionen Franken mit 17 Millionen abgegolten, also nur zu 60 Prozent. Ein weiteres Argument für die ­Erhöhung des Sonderlastenausgleichs sei, dass sich die Finanzkraft der Stadt seit längerem im Rückgang befindet, so etwa betrug das Finanzloch der Stadt alleine im Jahr 2024, 25 Millionen Franken.

Da gemäss dem Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz auch eine Vereinheitlichung des soziodemografischen Sonderlastenausgleichs vorgesehen ist, der kantonale Minderausgaben von 1,8 bis 2,4 Millionen Franken zur Folge hat, muss das Kantonsbudget im Hinblick auf die jährlichen Mehraufwendungen für die Stadt nur um 1,3 bis 1,9 Millionen Franken erhöht werden.

Maria Pappa und Alexandra Gulde appellierten zum Schluss ihrer Ausführungen an die Solidarität der St. Galler Landbevölkerung mit der Stadt. Ein starker Kanton brauche auch eine starke Hauptstadt, genügend finanzielle Mittel zur Aufrechterhaltung der bisherigen Lebensqualität lägen im Interesse aller.

Eine Ablehnung der Vorlage hätte zur Folge, dass die Stadt wichtige Zentrumsaufgaben nicht mehr im bisherigen Umfang erfüllen könnte, so die Referenten. Dies würde wiederum erhebliche negative Auswirkungen für Wirtschaft und Tourismus im ganzen Kanton mit sich bringen.

Und angesichts des kantonalen Budgets, das sich gesamthaft jährlich auf 235 Millionen beläuft, sei eine Aufstockung um jährlich 1,3 bis 1,9 Millionen wohl verantwortbar, schreibt die SP abschliessend.