Das kriminelle Modell diente vornehmlich deutschen Steuerhinterziehern. Die legten ihr Geld gerne in einer jener 41 GmbHs an, die der Mann mit zunächst geringen Kapitaleinlagen gegründet hatte. Durch sogenannten Passiventausch blies er diese dann sukzessive zu vermeintlich hochkapitalisierten Gesellschaften auf.
Dazu dienten ihm vermeintliche Patente, Vermarktungs- und Vertriebsrechte oder Konzepte, die kaum seriös zu beziffern waren. Sogar Rechte an Kräutern, welche die sexuelle Lust steigern sollten, fanden sich unter den Fantasiewerten.
Auf diese räumte er den Gesellschaften Darlehen ein, die schliesslich mit der Forderung aus der anschliessenden Kapitalerhöhung der jeweiligen Gesellschaften verrechnet wurden. So gewann diese am Ende rund 47 Millionen Schweizer Franken an «Eigenkapital», quasi aus dem Nichts heraus.
Beschuldigter vertrat die Meinung: alles legal
Der Beschuldigte bestritt sein Vorgehen an Schranken nicht. Er vertrat aber engagiert die Ansicht, dass es legal gewesen sei. Der Passiventausch sei ein übliches Vorgehen in der Finanzwelt. Zudem sei er nicht für die Hintergedanken seiner Anleger verantwortlich und noch viel weniger für ihr allenfalls deliktisches Tun gegenüber ihren Steuerbehörden.
Grossteil der Gesellschaften nicht mehr im Register
Das Gericht gelangte gleichwohl zur Erkenntnis, dass der Mann sich schuldig gemacht habe. Namentlich seien zahlreiche Urkunden gezielt gefälscht worden, um dem Sparkonstrukt einen seriösen Anschein zu verleihen. Auch der Tatbestand der Erschleichung von falschen Beurkundungen sei vielfach erstellt und unstrittig. Die Tatbestände beträfen namentlich jene Dokumente, welche falsche Vermögenswerte anwiesen.
Tatsache sei zudem, dass die meisten der 41 Gesellschaften, rund drei Viertel, heute nicht mehr im Handelsregister eingetragen seien. Sie seien liquidiert worden.
Bei den Liquidationen waren dann mangels Aktiven jeweils keine namhaften Sachwerte da, weil sie eben nie vorhanden waren.
Verurteilter muss die Verfahrenskosten tragen
Die Haftstrafe wurde bedingt ausgesprochen, weil der Täter im Rentenalter bisher nicht vorbestraft ist. Im Laufe des Verfahrens wurde ein Gutachten in Höhe von rund 80000 Franken erstellt, um die Anklage zu untermauern. Die Verfahrenskosten liegen in der gleichen Grössenordnung und sind vom Verurteilten zu tragen.