Frau brutal geschlagen, Passanten bedroht und verletzt: Knast und Landesverweis | W&O

12.09.2022

Frau brutal geschlagen, Passanten bedroht und verletzt: Knast und Landesverweis

Ein 33-jähriger Werdenberger muss sechs Jahre in den Knast und danach die Schweiz verlassen. Der Mann aus dem Kosovo hat geraubt, verletzt, beschimpft, geklaut und bedroht. Und das nicht zum ersten Mal. Er selbst hält sich für unschuldig.

Von rem
aktualisiert am 28.02.2023
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Die über 20-seitige Anklageschrift umfasst mehr als zwei Dutzend Vorwürfe. Der sinnlose und brutale Angriff auf eine junge Frau wiegt dabei am schwersten. Diese hatte der Mann des Abends besucht, um mit ihr Kokain zu verpacken. Das ging bis zum nächsten Nachmittag, als er ihr plötzlich vorwarf, sie habe ein Päckchen geklaut. Selbst unter der Wirkung des Giftes stehend, packte er sie mitleidlos an den Haaren schlug ihren Kopf auf den Boden, beschimpfte sie auf das Niederträchtigste und prügelte ihr mit Händen und Fäusten ins Gesicht. Nur spärlich bekleidet konnte das Opfer endlich fliehen und auf der Strasse um Hilfe rufen.

Passanten bedroht, geschlagen und verletzt

Die rohe Unberechenbarkeit des Täters zeigte sich anderntags auch bei einem Verbrechen am Buchser Giessen. Hier bedrohte er ein auf einer Ruhebank sitzendes Pärchen mit einem 30 Zentimeter langen Messer und forderte Rauchwerk.
 Auch auf offener Strasse war man vor dem Angeklagten nicht sicher.
Auch auf offener Strasse war man vor dem Angeklagten nicht sicher.
Bild: PD
Weil keines da war, wurde er wütend und fuchtelte mit dem Messer herum. Es kam zu Schnittwunden, später griff er zu den Fäusten und warf schliesslich Schottersteine gegen die Opfer. Er drohte auch, sie zu erwürgen und zu «killen». Ein anderes Mal griff er stark betrunken eine ganze Gruppe an, trat und boxte grundlos drauflos. Eines der Opfer fiel dabei so unglücklich zu Boden, dass es sich schwere Kopfverletzungen zuzog.

Keine Reue, keine Einsicht

Die Anklage forderte denn auch in der Hauptsache Schuldsprüche wegen versuchten Raubes, Diebstahls und mehrfach versuchter schwerer Körperverletzung. Dafür hielt sie eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren für angemessen, verbunden mit einem zehnjährigen Landesverweis. Belastend schlügen weitere Vergehen zu Buche hiess es, namentlich zahlreiche Drogendelikte sowie Hausfriedensbrüche und Beschimpfungen. Der Beschuldigte äusserte sich zwar an Schranken, mochte aber kein schuldhaftes Verhalten erkennen. Im Gegenteil bestritt er seine Taten und liess keinerlei Reue verspüren. Sein Anwalt forderte demnach im Wesentlichen Freisprüche. Lediglich wegen Hausfriedensbruchs sei schuldig zu erkennen und dafür eine Geldstrafe von 2700 Franken auszusprechen, aber bloss bedingt, bei dreijähriger Probezeit.

Die Tür fällt ins Schloss

Das Kreisgericht in Mels gelangte jedoch zu umfangreichen Schuldsprüchen in der Hauptsache. Die einschlägigen und zahlreichen Vorstrafen wogen dabei schwer. Zwar erfolgten auch Freisprüche in zwei Fällen von Belästigung, Nötigung und Tätlichkeiten. Hier konnten die Beweise nicht hinreichend erstellt werden, so dass «in dubio pro reo», freizusprechen war. In einem der beiden Fälle hatte das Opfer den Beschuldigten bei einer Gegenüberstellung auch nicht wiedererkannt. In der Hauptsache seien die Beweise jedoch erstellt, hiess es weiter und fallweise sogar durch DNA-Spuren belegt. Im Strafmass blieb das Gericht wegen der beiden Freisprüche um ein Jahr unter dem Antrag der Anklage und verhängte sechs Jahre Haft. Der Entscheid über den Landesverweis sei eindeutig und unbestritten, hiess es weiter. Der Mann spreche Albanisch, sei in der Schweiz nicht integriert und habe Verwandte im Kosovo. Es läge somit kein Härtefall vor. Doch selbst wenn einer vorläge, so wöge das öffentliche Interesse an seiner Ausschaffung höher, nicht zuletzt, weil namhafte Vorstrafen mit zahlreichen, so genannten Katalogdelikten vorlägen, die eine Ausweisung zwingend machten. Aus diesen Vorstrafen habe der Mann offensichtlich nicht das Geringste gelernt. Somit bleibt ihm nach dem langen Knastaufenthalt der gesamte europäische Schengenraum für ein ganzes Jahrzehnt verschlossen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.