Nur 22 Jahre alt wurde die Frau. Ihr damaliger Freund beendete das Leben der jungen Frau im Februar 2021. Die Tragödie ereignete sich in Buchs. Damals schlug er brutaler zu denn je. Während rund dreier Stunden soll er sie misshandelt haben. So lange, bis sie das Bewusstsein verlor. Doch er alarmierte nicht sofort die Ambulanz, sondern versuchte mehrmals, seinen Arbeitgeber zu erreichen – um einen Babysitter für die gemeinsame Tochter zu organisieren. Sie sollte das Eintreffen der Rettung nicht mitbekommen.
Erst zehn Minuten später rief er die Ambulanz, die das Opfer leblos mit einem Atem- und Kreislaufstillstand vorfand. Die zahlreichen Verletzungen, die nicht nur blaue Stellen, sondern regelrecht durchgehend blaue Körperteile hinterlassen hatten, verursachten gemäss Gutachten einen starken Blutverlust nach innen sowie eine Fettembolie. Die Kombination führte zum Tod.
Verhandlung abgesagt
Am Dienstag, 8. April, hätte der Fall vor dem Kantonsgericht St. Gallen verhandelt werden sollen. Der Beschuldigte und sein Anwalt hatten das erstinstanzliche Urteil vom Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland von 2022 weitergezogen. Zur Verhandlung kam es allerdings nicht. Über die Gründe, weshalb die Verhandlung abgesagt wurde, war vorerst nichts bekannt. Erst auf mehrfache Nachfrage des «Blicks» stellte sich heraus, dass der Aufenthaltsort des Beschuldigten unklar ist.
Darauf gab das Kantonsgericht eine Stellungnahme ab. Dort heisst es: Der Verteidiger konnte seinen Mandanten im Vorfeld nicht kontaktieren. Seither ist der somalische Staatsbürger, der in Chur geboren ist, nicht auffindbar. Das Kantonsgericht hat einen Haftbefehl ausgestellt und ihn national und international zur Festnahme ausgeschrieben.
Er lebt seit Oktober 2021 in Freiheit
Nach dem Tötungsdelikt im Februar 2021 befand sich der Beschuldigte bis Ende Oktober 2021 in Untersuchungshaft. Danach lebte er in Freiheit und erschien im November 2022 an der Verhandlung am Kreisgericht in Mels. Mangels hinreichender Haftgründe sei er damals entlassen worden, schreibt das Kantonsgericht auf Anfrage. Es wurden keine Ersatzmassnahmen angeordnet, und es kam auch später zu keinem weiteren Haftverfahren oder zu einer Anordnung von Ersatzmassnahmen, heisst es in der schriftlichen Stellungnahme des Gerichts.
Schuldsprüche aus erster Instanz
«Das Kantonsgericht hat folglich entschieden, dass der Beschuldigte nicht mehr willens ist, das Berufungsverfahren zu führen», heisst es weiter. Das bedeutet: Auf die Berufung tritt das Kantonsgericht nicht ein, auch wenn der Beschuldigte wieder auftaucht. Damit bleibt es bei den vom Kreisgericht ausgesprochenen Schuldsprüchen vom November 2022 wegen vorsätzlicher Tötung, mehrfacher schwerer und mehrfacher einfacher Körperverletzung sowie Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes. Es bleibt bei der Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren und einer Busse von hundert Franken sowie der Anordnung einer Landesverweisung von fünf Jahren.
Dem Beschuldigten stehe offen, gegen den Entscheid des Kantonsgerichts ans Bundesgericht zu gelangen, heisst es weiter. Falls er das nicht tut oder das Bundesgericht eine allfällige Beschwerde nicht gutheisst, wird der Vollzug der Freiheitsstrafe angeordnet.
Seine Tochter bezeichnete er als «wertloses Scheisskind»
Der Beschuldigte und die getötete Frau waren 2014 ein Paar geworden. Sie war damals 14 Jahre alt, er 17. In der Partnerschaft gab es immer wieder Unterbrüche. Er erniedrigte sie und bezeichnete sie als dumm oder naiv. Sie hingegen sah in ihm die grosse Liebe.
Die Geburt der Tochter im Jahr 2019 änderte wenig an seiner Geringschätzung für die Partnerin. Regelmässige Wutausbrüche waren an der Tagesordnung. Spätestens Anfang Dezember 2020 soll der Angeklagte seine Freundin zu schlagen begonnen haben. Zunächst mit Händen und Füssen, später auch mit Besenstielen und dem Gestänge der Garderobe. Auch die einjährige Tochter habe der Beschuldigte damals als «Missgeburt, als wertloses Scheisskind» bezeichnet. Das Mädchen wächst nun bei den Grosseltern auf.