Mittwoch, 14. August 2024, kurz nach 12.20 Uhr: Der Kantonalen Notrufzentrale wird gemeldet, dass in einem Einfamilienhaus in Altenrhein zwei Personen leblos aufgefunden worden sind. Die Einsatzkräfte können nur noch den Tod der beiden im selben Haushalt gemeldeten Schweizer feststellen. Es handelt sich um eine 41-jährige Frau und einen 48-jährigen Mann. In der Folge begann das grosse Rätselraten darüber, ob es sich um einen erweiterten Suizid handelte oder ob ein Dritttäter im Spiel war.
Wie die St.Galler Staatsanwaltschaft rund zwei Wochen nach dem Leichenfund mitteilte, liess die Fundsituation der beiden Leichen zunächst auf ein Gewaltdelikt schliessen. Die Obduktion der beiden Verstorbenen habe dann allerdings ergeben, dass die Frau keine Verletzungen aufwies. Der Mann hingegen wies Verletzungen auf, die auf einen Suizid schliessen liessen. Könnte zwischen der beruflichen Tätigkeit des Mannes – er arbeitete in der Ostschweiz als Anästhesist – und dem Tod seiner Partnerin ein Zusammenhang bestehen? Zu dieser Frage äusserte sich die Staatsanwaltschaft im vergangenen Sommer nicht.
«Es kam zu medizinischen Komplikationen»
Nun teilt die Staatsanwaltschaft in einem Communiqué mit, dass die Untersuchung abgeschlossen sei. Die Ermittlungen ergaben folgendes: Der Mann hatte seiner Lebenspartnerin in der Vergangenheit wiederholt auf ihr Verlangen hin Lokalanästhetikum zur Schmerzbehandlung injiziert. Bei der rechtsmedizinischen Untersuchung der Frau sei denn auch eine toxische Konzentration eines Lokalanästhetikums festgestellt worden.
In Zusammenschau mit den übrigen Ermittlungsergebnissen ist gemäss der Staatsanwaltschaft davon auszugehen, dass der Mann seiner Lebenspartnerin am Dienstagabend, 13. August 2024, ein weiteres Mal auf ihr vorgängiges Verlangen hin Lokalanästhetikum zwecks der Behandlung von Schmerzen injiziert hat. «Daraufhin ist es zu medizinischen Komplikationen gekommen.» Trotz Reanimationsversuchen ihres Lebenspartners verstarb die Frau.
«Tragisches Ereignis»
«Es ist aufgrund der festgestellten Verletzungen davon auszugehen, dass sich der Mann anschliessend wegen dieses tragischen Ereignisses das Leben genommen hat», teilt die Staatsanwaltschaft mit. Die Untersuchung habe gesamthaft keine Hinweise auf eine strafbare Handlung einer Drittperson ergeben. Das Strafverfahren wird deshalb eingestellt. Aus Pietätsgründen gegenüber den Angehörigen werden keine weiteren Auskünfte erteilt, wie es abschliessend heisst.