Im Mitwirkungsverfahren zum mittlerweile sistierten Sondernutzungsplan «Zentrum Grabs» gelangten die Bürgerinnen und Bürger mit zahlreichen Anliegen an den Gemeinderat, wie das Zentrumsgebiet entwickelt werden sollte. Aufgrund der geäusserten Anliegen führt der Gemeinderat innert Jahresfrist einen partizipativen Prozess zur Zentrumsplanung durch.
Das Ziel dieses Prozesses ist, dass die Mitwirkenden die öffentlichen Interessen als generelle Rahmenbedingungen festlegen, anhand derer die bauliche Entwicklung auf den einzelnen Grundstücken erfolgen kann. Es geht somit nicht um die Beratung fertiger Projekte, sondern um die Diskussion strategischer Anliegen, wie die Gemeinde Grabs in ihrer Mitteilung schreibt.
Start nach den Sommerferien
Der Mitwirkungsprozess startet nach den Sommerferien 2022 mit einer Umfrage zum persönlichen Bezug zum Zentrumsgebiet. Vor den Herbstferien werden die Umfrageergebnisse in einer ersten Mitwirkungsveranstaltung vertieft, um daraus Ziele für die Zentrumsplanung zu formulieren. Eine zweite Mitwirkungsveranstaltung im Frühjahr 2023 dient der räumlichen Festlegung der Erkenntnisse und der Festlegung der öffentlichen Rahmenbedingungen für die nachfolgenden Planungen auf den einzelnen Grundstücken.
Die Details des Mitwirkungsprozesses werden in den kommenden Wochen festgelegt. Die Termine der Umfrage und der Mitwirkungsveranstaltungen werden in weiteren Newslettern kommuniziert. Um an der Zentrumsplanung mitwirken zu können, ist eine Registrierung notwendig. Die Registrierung wird ab Juni 2022 möglich sein, wie die Gemeinde Grabs weiter schreibt.
Der Planungsperimeter entspricht der Kernzone der laufenden Ortsplanungsrevision. Die Grabser Bevölkerung hat im Rahmen des Mitwirkungsprozesses die Chance, an der zukunftsgerichteten Planung des Zentrumsgebietes teilzunehmen.
Kaufangebot an die Zentrum Grabs Genossenschaft
Nach einem Jahr im Vorstand der Zentrum Grabs Genossenschaft (ZGG) ist Gemeindepräsident Niklaus Lippuner am 5. November 2022 als Mitglied der ZGG-Verwaltung zurückgetreten. Für den Gemeinderat ist nachvollziehbar, dass die Anliegen der ZGG als Grundeigentümerin der Parz. Nr. 1403 nicht vollständig deckungsgleich mit denjenigen der öffentlichen Hand sind. Der nun vom Gemeinderat angestossene Prozess für eine umsichtige Zentrumsplanung wird eine gewisse zeitliche Verzögerung mit sich bringen, bis es zur Realisierung eines Bauvorhabens auf der Parz. Nr. 1403 kommen wird, teilt die Gemeinde Grabs weiter mit.
Konditionen würden erst später verhandelt
Um die Anliegen der Öffentlichkeit uneingeschränkt berücksichtigen zu können, hat sich der Gemeinderat dafür ausgesprochen, der Zentrum Grabs Genossenschaft ein Kaufangebot für die Parz. Nr. 1403 zu unterbreiten. Der ZGG-Verwaltungsrat wurde ersucht, das unbezifferte Kaufangebot an der ordentlichen Mitgliederversammlung 2022 seinen Mitgliedern zu einer Grundsatzabstimmung vorzulegen.
Die entsprechenden Konditionen würden erst nach der erfolgten Grundsatzabstimmung verhandelt. Ein definitiver Kauf der Parz. Nr. 1403 durch die Politische Gemeinde Grabs bedarf zu gegebener Zeit der Zustimmung durch die Bürgerschaft.