Mit Urteil vom 17. Dezember 2021 hat das kantonale Handelsgericht die wiederholte Behauptung der Rhenusana gegenüber ihren Versicherten und den Medien, die SR RWS würde überrissene Preise verlangen, aufgrund einer provisorischen Beurteilung als unbelegt eingestuft. Das Gericht hat im Gegenteil festgestellt, dass es aufgrund des vom Preisüberwacher veröffentlichten Preisvergleichs glaubhaft erscheint, dass die Preise der SR RWS im nationalen Durchschnitt liegen.
Gezielt Spitäler öffentlich anschwärzen
Ausserdem stellt das Gericht in seinem Urteil fest, es sei glaubhaft, dass die Rhenusana nicht den Zweck verfolge, mit allen Spitälern tiefere Preise auszuhandeln, sondern dass sie gezielt die Spitäler in ihrem Einzugsbereich mit unbelegten und pauschalen Vorwürfen zum Kostenniveau öffentlich anschwärze, um so tiefere Preise im Rahmen der Tarifverhandlungen durchzudrücken. Die Unlauterkeit dieses Vorgehens werde noch dadurch verstärkt, dass Rhenusana von einem vertragslosen Zustand nach eigenen Angaben profitiere, weil die Patienten in dieser Situation ganz auf eine Behandlung in der privaten oder halbprivaten Abteilung verzichten würden, schreibt die SR RWS in ihrer Mitteilung weiter.
Das angesprochene Urteil des Handelsgerichts vom 17. Dezember 2021 betrifft vorsorgliche Massnahmen.