Gericht verurteilt Kriminaltourist: Auf ihn wartet nach dem Schweizer das italienische Kittchen | W&O

23.07.2022

Gericht verurteilt Kriminaltourist: Auf ihn wartet nach dem Schweizer das italienische Kittchen

Ein Dieb erhielt vom Kreisgericht Toggenburg eine Gefängnisstrafe von zwölf Monaten und acht Jahre Landesverweisung aufgebrummt. Der Grund: vier Diebstahlversuche oder Diebstähle. Wenn er die Strafe hier verbüsst hat, wird der Mann an Italien ausgeliefert.

Von Martin Knoepfel
aktualisiert am 28.02.2023
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Zwei Kantonspolizisten eskortieren den Angeklagten, der Fussfesseln und Handschellen trägt. Die Kette der Fussfesseln macht bei jedem Schritt ein schepperndes Geräusch. Der Angeklagte trägt Jeans und ein blaues Polohemd. Während der Plädoyers sitzt er mit gesenktem Kopf da.

Der Angeklagte hat Jahrgang 1978. Er hat Autolackierer gelernt. Die letzte Arbeitsstelle hat er 2009 in Spanien, in der Baubranche, gehabt. Seither hat er in Deutschland und Österreich wegen Diebstählen total sechseinhalb Jahre abgesessen.

Das Kreisgericht Toggenburg befasst sich in Lichtensteig mit vier Diebstählen oder Diebstahlversuchen im Juli 2020. Wenn man die Anklageschrift liest, glaubt man an ein Revival der Olsen-Bande, wobei der dritte Mann hier eine Frau, dazu noch die Geliebte des Bandenchefs, ist und alle drei statt aus Dänemark aus Rumänien kommen.

Jeweils Einreise für Diebstähle

Wie bei der Olsen-Bande geht es fast immer schief. Beim Einkaufszentrum Rheinpark in St.Margrethen sowie an den Bahnhöfen Brusio (GR) und Mörschwil wird das Trio gestört und geht leer aus. Für die Diebstähle reisen die drei jeweils in die Schweiz ein.

In ein Ferienhaus in St.Margrethen bricht der Angeklagte allein ein. Das Ergebnis: 4215 Franken Schaden und einige Bierdosen als Beute. Alle vier Taten sind unbestritten.

Der Staatsanwalt erinnert daran, dass das Trio jeweils aus dem Ausland angereist ist sowie Einbruchswerkzeug besorgt und die Tatorte ausgekundschaftet hat. Eine unbedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten und acht Jahre Landesverweis sei gemäss Staatsanwalt angemessen.

Die Täter haben einen beachtlichen Aufwand betrieben. Bandenmässiges Vorgehen ist gegeben, weil es laut Bundesgericht nicht auf die Rollenverteilung bei der Tat ankommt, sondern auf die Absichten der Personen.

Der Verteidiger bemüht sich nach Kräften, die Rolle seines Mandanten kleinzureden.

Er war kein Mitglied der Bande, nur ein Helfer. Drei Diebstähle rechtfertigen die Qualifikation als gewerbsmässigen Diebstahl nicht.

An den Automaten habe man nur die DNA des Bandenchefs gefunden. In Italien warte eine mehrjährige Gefängnisstrafe auf seinen Mandanten. Dieser sei erhöht strafempfindlich, sagt der Verteidiger. Das sei zu berücksichtigen. Acht Monate Gefängnis und sechs Jahre Landesverweis seien angemessen.

Die Diebstähle erklärt der Angeklagte damit, dass er in der Coronapandemie keine Arbeit gefunden habe. In seinem Schlusswort beteuert er, er bereue alles. Er bittet um eine baldige Auslieferung nach Italien.

Urteil über Haupttäter folgt noch

Das Gericht spricht eine unbedingte Strafe von zwölf Monaten und acht Jahre Landesverweis aus. Die Tat im Ferienhaus wertet es als Diebstahl, die übrigen Fälle als Diebstahlversuche, sagt der vorsitzende Richter.

Das gewerbs- und bandenmässige Vorgehen bejaht das Gericht. Unbestritten sind die Sachbeschädigungen, Hausfriedensbrüche und illegalen Einreisen. Strafmindernd ist das umfassende Geständnis. Der Angeklagte habe in den letzten Jahren den Lebensunterhalt durch Diebstähle bestritten. Davon sei er überzeugt, sagt der vorsitzende Richter.

Der Angeklagte ist nicht so blauäugig, wie er sich gibt.

Nach der Strafverbüssung in der Schweiz wird der Angeklagte an Italien ausgeliefert, wo eine Strafe wegen gefälschter Dokumente auf ihn wartet. Die Geliebte hat schon früher neun Monate bedingt und sieben Jahre Landesverweis kassiert. Der Bandenchef wird in einigen Wochen vor dem Kreisgericht Toggenburg stehen. Er soll weitere Delikte begangen haben, das erste davon im Toggenburg.