Nach Liechtenstein hat nun auch die Schweiz das Abkommen über den Austausch von Daten betreffend gesperrte Spielerinnen und Spieler im Geldspielbereich abgeschlossen und dem Fürstentum Liechtenstein kürzlich mitgeteilt, dass die schweizerischen Voraussetzungen für das Inkraftsetzen des Vertrags erfüllt sind.
«Das bilaterale Abkommen schafft die Grundlage für den Austausch von Daten gesperrter Spielerinnen und Spieler. Dadurch soll verhindert werden, dass in einem Land gesperrte Personen in einer Spielbank des jeweils anderen Landes weiterspielen können», heisst es in der Medienmitteilung weiter.