Bei dieser Grosskontrolle wurden gemäss Angaben der Kantonspolizei St.Gallen mehrere Personen an die Staatsanwaltschaft verzeigt.
In fahrunfähigem Zustand unterwegs
Am Mittwoch, 23.25 Uhr, wurde ein 21-jähriger Autofahrer angehalten und als fahrunfähig eingestuft. Die Staatsanwaltschaft ordnete eine Blut- und Urinprobe an. Der Führerausweis wurde auf der Stelle abgenommen. Um 23.30 Uhr wurden bei zwei Beifahrern Kleinmengen von Marihuana sichergestellt.
Am Donnerstag um 0.05 Uhr wurde ein 31-jähriger Autofahrer angehalten und als fahrunfähig eingestuft. Die Staatsanwaltschaft ordnete eine Blut- und Urinprobe an. Der ausländische Führerausweis wurde aberkannt.
Führerausweis entzogen
Etwas später, um 1.35 Uhr, wurde erneut ein 31-jähriger Autofahrer angehalten. Eine beweissichere Atemalkoholprobe ergab einen Wert von 0.90 mg/l. Der Führerausweis wurde auf der Stelle abgenommen.
Ein 36-Jàhriger Autofahrer wurde dann um 1.50 Uhr angehalten und kontrolliert. Dabei wurden offene Bussgelder eingezogen. In einem weiteren Fall stellte das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit ein Verstoss gegen zollrechtliche Vorschriften wegen eines nichtverzollten Fahrzeuges fest.