In einer dringlichen Interpellation zuhanden der Regierung moniert die SVP, dass der Kantonspolizei und dem Grenzwachtkorps eine «längerfristige Auslastung» drohe, was Folge zulasten der Sicherheit im Kanton haben könne. Zudem weist die Fraktion darauf hin, dass ein Untertauchen illegaler Grenzüberschreitender ein unhaltbarer Zustand sei.
Die Partei bezieht sich auf eine Aussage des Kommandanten der Kantonspolizei, wonach viele der illegal Eingereisten innerhalb eines Tages untertauche. Man poche darauf, dass die Vorschriften im Asylwesen zwingend umzusetzen und der vorhandene Spielraum zwingend auszuschöpfen sei.
Verfahrensschritte im neuen Zentrum in Buchs
In ihrer Antwort schreibt die Kantonsregierung, dass das Staatssekretariat für Migration davon ausgeht, dass der Weiterwanderungs- bzw. Transitdruck der Afghaninnen und Afghanen noch ein paar Wochen andauern wird. Im Winter rechnet man dann mit einem Rückgang, bevor es im April/Mai 2022 wahrscheinlich erneut mit einer Zunahme der Weiterwanderung aus Österreich kommen wird.
Neues Bearbeitungszentrum in Buchs
Die Kantonspolizei erfasst in Zusammenarbeit mit der Regionalebene Zoll Ost die illegal eingereisten bzw. an den Bahnhöfen Buchs und St. Margrethen aufgegriffenen Personen. Nach der sicherheitspolizeilichen Überprüfung vor Ort werden Minderjährige mit einer bereits vorhandenen Asylverfahrenskarte von Österreich nach Will überführt, um innerhalb von 48 Stunden das Dublin-Verfahren einleiten zu können. Volljährige wurden bis anhin durch die Eidgenössische Zollverwaltung mit einer Wegweisung belegt.
Bleiben die Einreisezahlen auf dem aktuellen Niveau, werden künftig alle Verfahrensschritte im neu geschaffenen provisorischen Bearbeitungszentrum (POB) in Buchs durchgeführt.
Nur zehn Prozent wollen in der Schweiz bleiben
Gegenwärtig würden nur gerade zehn Prozent aller illegal eingewanderten Personen ein Asylgesuch in der Schweiz stellen, heisst es weiter. Ein Untertauchen respektive Weiterreisen können aufgrund fehlender gesetzlicher Grundlagen nicht verhindert werden.
Eine Inhaftierung zwecks Rückführung betrachtet die Regierung als nicht verhältnismässig. Selbst wenn eine Festnahme für die Rückführung gesetzlich möglich wäre, seien die infrastrukturellen Kapazitäten im benötigen Umfang nicht vorhanden