Der Bund hatte den Kantonen den Auftrag erteilt, die Windenergienutzung zu ermöglichen. Die Regierung des Kantons St.Gallen führte eine umfassende Interessenabwägung zu Bau und Nutzung der Windenergie durch.
Die Richtplananpassung erfülle laut Bund die Anforderungen des nationalen Raumplanungsgesetzes und des Energiegesetzes, schreibt die Staatskanzlei St. Gallen in einer Mitteilung. Auch die Anwendung des kantonalen Sondernutzungsplans als Leitverfahren für Windparks sei im Sinn des Bundes.
Materielle Veränderungen am Erlass der Regierung nahm der Bund keine vor. Mit Ausnahme des Gebiets «Witöfeli/Steinerriet» in Schänis sowie des Gebiets «Rheinau» in den Gemeinden Bad Ragaz, Mels, Sargans, Vilters-Wangs und Wartau werden alle 15 Windeignungsgebiete im Richtplan festgesetzt. Die Richtplananpassung 23 ist mit der Genehmigung durch den Bund abgeschlossen.
Grünes Licht für Investorinnen und Investoren
Mit der Genehmigung der Richtplananpassung 23 stehe es potenziellen Investorinnen und Investoren nun frei, Windparks zu projektieren und die dazugehörigen Plan- und Bewilligungsverfahren einzuleiten. In einzelnen Windeignungsgebieten haben verschiedene Körperschaften bereits erste Messungen aufgenommen. So zum Beispiel in Wartau und Sennwald.
Hinweis: Die aktualisierten und geänderten Richtplaninhalte werden in den nächsten Tagen auf der Website des Kantons publiziert. Mehr Informationen zur Windenergie gibt es hier.