Grundlagen für Hochhausprojekt «Chez Fritz» sind genehmigt und rechtskräftig | W&O

22.12.2022

Grundlagen für Hochhausprojekt «Chez Fritz» sind genehmigt und rechtskräftig

Die Beschwerde gegen das Bauprojekt in Buchs wird nicht vor das Bundesgericht weitergezogen. Somit fehlt nur noch die Baubewilligung.

Von PD/WO
aktualisiert am 28.02.2023
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Das Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen lehnte die Einwände gegen das «Chez Fritz»-Hochhaus am 25. Oktober 2022 ab. Da seitens der Beschwerdeführerin kein Weiterzug ans Bundesgericht erfolgte, sind der Teilzonenplan, die Änderung zur Ergänzung des Baureglements zur Schwerpunktzone und der Sondernutzungsplan «Chez Fritz» nun rechtskräftig.

Planerische Grundlagen sind rechtskräftig gelegt

Dies bedeutet, dass die planerischen Grundlagen zur Schaffung einer Schwerpunktzone sowie für den Bau des «Chez Fritz»-Hochhauses als rechtlich genehmigt gelten. Für den Baubeginn fehlt noch eine rechtskräftige Baubewilligung zum Baugesuch, das die Immobiliendienstleisterin HRS Real Estate AG bereits im August 2021 eingereicht hatte. Das Buchser Stimmvolk hiess den Bau eines Hochhauses auf dem «Chez Fritz»-Areal im Jahre 2016 indirekt gut. Mit dem rechtskräftigen Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons St. Gallen konnte nun eine weitere Hürde auf dem Weg zur Realisierung dieses bedeutenden Projektes übersprungen werden.