Gut gemeinte Vorstösse | W&O

Sax 05.12.2023

Gut gemeinte Vorstösse

Für Leserbriefschreiber Heinrich Tinner gehören die Vorstösse von Kantonsrätin Katrin Schulthess bezüglich Abstimmungsunterlagen in Gebärdensprache zur Kategorie «eventuell auch noch wünschenswert».

Von Heinrich Tinner
aktualisiert am 05.12.2023
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«Abstimmungsunterlagen auch in Gebärdensprache», Ausgabe vom 30. November

Die gut gemeinten Vorstösse von SP-Kantonsrätin Kathrin Schulthess sind eher unter «eventuell auch noch wünschenswert» aufzulisten. Immerhin ist ja bald Weihnachten.

Die Gehörlosigkeit war vor 150 Jahren wirklich eine schwere Behinderung. Heute sieht es so aus, dass Gehörlose früh gefördert werden und eine normale Intelligenzentwicklung erreichen, Berufsabschlüsse machen, ja sogar studieren. Alle können mindestens zwei Sprachen, nämlich die Gebärdensprache und die Schrift (Sprache) ihrer Sprachregion. Da die Gebärdensprache international ist, ersetzt sie für Gehörlose das Englisch.

Dass die Gebärdensprache anerkannte Sprache ist, ist im Wesentlichen den Gehörlosen selbst und ihrem grossen Einsatz sich nicht behindern zu lassen zu verdanken. Zu diesem Erfolg gelangten die Gehörlosen allerdings nur über den ihnen mit allergrösster Mühe aufgezwungenen Spracherwerb.

Die Bemühungen von Frau Schulthess gehen in Richtung «Fünfte Landessprache». Das würde aber erst dann Sinn machen, wenn ganze Regionen Gebärdensprache hätten. Das ergäbe dann kurze Gemeindeversammlungen und Kantonsratssitzungen ohne Lärm (um nichts).

Nota bene: Die Gebärdensprache ist die leistungsstärkste aller Sprachen.

 

Heinrich Tinner, Brand 1, 9468 Sax