(wo) Am Dienstag, kurz vor 3 Uhr, hat eine Person bei der Polizei gemeldet, dass auf der Sarganserstrasse eine verletzte Hirschkuh liege. Das Tier sei von einem Auto angefahren worden, schreibt die Kantonspolizei in einer Medienmitteilung. Der unbekannte Fahrer oder die unbekannte Fahrerin habe den Unfallort verlassen, ohne sich um das verletzte Tier zu kümmern.
Jäger musste die Hirschkuh erlösen
Gemäss jetzigen Erkenntnissen dürfte die unbekannte Person mit ihrem Auto von Bad Ragaz Richtung Sargans gefahren sein. Bei der Überführung über die Autobahn kollidierte es mutmasslich mit der Hirschkuh. Der Fahrer oder die Fahrerin verliess anschliessend die Unfallstelle und liess die verletzte Hirschkuh auf der Wiese liegen, ohne die Polizei zu informieren. Der Jäger musste die verletzte Hirschkuh schliesslich von ihrem Leid erlösen. Das Auto dürfte beim Zusammenstoss einigen Schaden erlitten haben. Das Nichtmelden eines Unfalles mit Tieren führt nicht nur zu unnötigem Leid für die betroffenen Tiere, die fahrende Person macht sich ausserdem strafbar. In diesem Zusammenhang macht die Kantonspolizei St. Gallen erneut auf die geltenden Bestimmungen aufmerksam. Das Gesetz schreibt vor, dass bei Unfällen mit Tieren die Polizei informiert werden muss. Sie weiss dann auch, welche weiterführenden Massnahmen notwendig sind. Bei einem Unfall mit Haustieren sollten, wenn immer möglich, die Besitzer informiert werden. Ist dies nicht möglich, melden Sie den Unfall ebenfalls der Polizei. Das ist bei Tierunfällen zu beachten Um dem Tier helfen zu können ohne sich selbst in Gefahr zu bringen, sollte bei Tierunfällen folgender Ablauf befolgt werden: Grundsätzlich hat ein korrekt handelnder Tierunfallverursacher keine strafrechtlichen Konsequenzen zu erwarten. Ausserdem übernimmt meist die Teil- oder Vollkasko-Versicherung einen Grossteil der Reparaturkosten. Vermeiden Sie Tierleid und strafrechtliche Konsequenzen und melden Sie Tierunfälle.