Wie die Staatskanzlei in einer Mitteilung schreibt, entspricht das Amt für Wasser und Energie mit der Verlängerung der Mitwirkungsfrist dem Wunsch von Pächterinnen und Pächtern des Rheinvorlandes. Die Informationen über das Projekt umfassen rund 400 Berichte und Pläne. Die Grundlagen zur Mitwirkung sind nicht nur sehr umfangreich, sondern auch vielschichtig.
Rückmeldungen elektronisch einreichen
Das Mitwirkungsverfahren wird als E-Mitwirkung durchgeführt. Damit können alle interessierten Personen ihre Stellungnahme papierlos und auf Wunsch gemeinsam im Team erfassen und übermitteln. Die digitale Erfassung im elektronischen Mitwirkungstool (sg.e-mitwirkung.ch) erleichtert die Teilnahme am Mitwirkungsverfahren und trägt zu einer effizienten Auswertung der eingereichten Stellungnahmen bei.
Auf der kantonalen Mitwirkungsplattform sind die Unterlagen, abgelegt. Nicht im E‑Mitwirkungstool erstellte Stellungnahmen sind an das Amt für Wasser und Energie, Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen (info.budawe@sg.ch) zu richten. Der Kanton wird alle Anliegen prüfen und sie in einem Mitwirkungsbericht beantworten.
Fragestunden im April und Mai
An neun Terminen im April und Mai stehen Fachpersonen des Kantons oder der Internationalen Rheinregulierung für Fragen zur Verfügung. Die genauen Daten sind hier einsehbar. Auf Anfrage sind weitere Termine möglich. Die Beratungen finden in den Büros der Internationalen Rheinregulierung an der Parkstrasse 12 in St.Margrethen statt. Hier stehen auch die Unterlagen in Papierform bereit. Eine Anmeldung ist erforderlich unter Telefon 071 747 71 00 oder per E-Mail an info@rheinregulierung.org.